Der Straßburger Europarat hat die Türkei vor einem Verbot der pro-kurdischen HDP-Partei gewarnt. Die politischen Parteien stünden unter dem Schutz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), erklärte die Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejcinovic Buri, am Donnerstag. Damit sei auch die Vereinigungsfreiheit geschützt, sagte Buric der Tageszeitung „Die Welt“.
Die türkische Generalstaatsanwaltschaft hatte am Mittwoch beim Verfassungsgericht wegen „terroristischer Aktivitäten“ einen Verbotsantrag gegen die HDP eingereicht. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan beschuldigt die zweitgrößte, linksgerichtete Oppositionspartei des Landes regelmäßig, der politische Arm der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein, die im Südosten des Landes und im Nordirak gegen die türkische Armee kämpft.
Der EGMR habe die fundamentale Bedeutung von politischen Parteien in einer Demokratie hervorgehoben, sagte Buric. Das Verbot einer Partei könne nur dann und unter „außergewöhnlichen Umständen“ gerechtfertigt sein, wenn etwa eine „klare Verbindung“ zwischen einer politischen Partei und einer kriminellen Handlung einer terroristischen Organisation vor unabhängigen Gerichten bewiesen sei.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wacht über die Einhaltung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedsstaaten, zu denen auch die Türkei gehört.