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Gericht: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen

Gericht: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als rechtsextremen Verdachtsfall einordnen oder so behandeln. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Freitag verkündeten sogenannten Hängebeschluss und gab damit einem Antrag der AfD statt. Der Parteivorsitzende Tino Chrupalla äußerte sich erfreut und sprach von einer „Klatsche“ für den Geheimdienst.

Der Beschluss ist eine Zwischenentscheidung und gilt so lange, bis das Verwaltungsgericht über einen entsprechenden Eilantrag der Partei entscheidet. Die Richter begründeten ihre Entscheidung am Freitag damit, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht an seine Stillhaltezusage gehalten oder dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Dass die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das BfV am Mittwoch durch Medien publik wurde, wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Informationen „durchgestochen“ wurden. Die Richter sehen damit die Vertrauensgrundlage „zerstört“. Sie untersagten nun dem Verfassungsschutz ausdrücklich, die AfD öffentlich als Verdachtsfall oder als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzuordnen. Das BfV erklärte zu der Entscheidung vom Freitag, es äußere sich „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“ in dieser Angelegenheit nicht öffentlich.

Die AfD hatte bereits Ende Januar zunächst vergeblich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, in dem sie eine entsprechende Untersagung verlangt hatte. Andernfalls drohe ihr ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb, argumentierte die Partei. Das Verwaltungsgericht erklärte nun, die Einstufung als Verdachtsfall sei zwar nun in der Welt, aber mit jeder Verlautbarung vertiefe sich der Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien.

Chrupalla schrieb auf Twitter zu dem Gerichtsentscheid, dieser sei „gut so“. Die AfD-Fraktionschefin im Bundestag, Alice Weidel, sprach auf Twitter in Verbindung mit den Berichten über die Einstufung der rechtspopulistischen Partei als Verdachtsfall von einer „Schlammschlacht gegen die AfD“, die „willkürlich im Sinne der Regierungsparteien“ stattgefunden habe. 

Der AfD-Ko-Vorsitzende Jörg Meuthen erklärte, der Gerichtsentscheid sei nicht nur ein „großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat“. Meuthen rief den Verfassungsschutz auf, sich nicht gegen die AfD „instrumentalisieren zu lassen“. In der rechtsgerichteten Zeitschrift „Junge Freiheit“ forderte Meuthen den BfV-Präsidenten Thomas Haldenwang zum Rücktritt auf.

Der „Spiegel“ zitierte unterdessen aus einem Gutachten des Verfassungsschutzes, das offensichtlich Grundlage für die Einstufung der Partei als Verdachtsfall war. „Ein gewaltsamer Widerstand – zumindest bei Teilen der Partei – kann nicht prinzipiell ausgeschlossen werden“, heißt es demnach in dem Papier.

Einem gewichtigen Teil der AfD gehe es nicht darum, einen auch mal polemischen Diskurs zu führen, „sondern eine grundlegende Ablehnung gegenüber der Bundesregierung und allen anderen Parteien sowie ihren Repräsentanten zu wecken oder zu verstärken“, zitiert der „Spiegel“ aus dem Text weiter. Der offiziell aufgelöste rechtsextreme „Flügel“ der AfD wird darin als weiterhin „gewichtige Strömung in der Partei eingestuft“.

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die AfD zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt hatte und damit ihre Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglichte. Ausgenommen davon wurden AfD-Abgeordnete sowie Kandidaten für Parlamente.

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