Gesetzentwurf zur Sterbehilfe nimmt erste Hürde

Symbolbild: Sterbehilfe/Tot
Symbolbild: Sterbehilfe/Tot

Der Ende Januar von Abgeordneten mehrerer Fraktionen vorgelegte Gesetzentwurf zur Neureglung der Sterbehilfe in Deutschland hat eine erste Hürde genommen: In dieser Woche wurde die für eine Einbringung der Vorlage erforderliche Unterstützung von fünf Prozent der Bundestagsmitglieder erreicht, wie die Abgeordnete Katrin Helling-Plahr (FDP) am Donnerstag in Berlin mitteilte. Mitinitiatoren sind Karl Lauterbach, Swen Schulz (beide SPD), Petra Sitte (Linke) und Otto Fricke (FDP).

„In den letzten Wochen haben wir alle viele Gespräche geführt“, erklärte Lauterbach. „Natürlich fraktionsintern, aber auch über die Fraktionsgrenzen hinweg.“ Anscheinend überzeuge der Gesetzentwurf viele Mitglieder des Bundestages.

Die interfraktionelle Arbeitsgruppe hat nun die Möglichkeit, ihren Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Sie ist somit nicht auf eine Fraktion angewiesen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen wurden gebeten, eine vereinbarte Debatte zur Suizidhilfe anzusetzen, erklärte Sitte. „Unser Gesetzentwurf stellt eine fundierte Grundlage für die Diskussion dar.“

Der Gesetzentwurf der Abgeordneten sieht ein Recht auf Suizidbeihilfe nach eingehender Beratung vor. Voraussetzung soll dem Entwurf zufolge sein, dass der Sterbewillige sein Leben „aus autonom gebildetem, freiem Willen“ beenden möchte. Er oder sie müsse in der Lage sein, „auf einer hinreichenden Beurteilungsgrundlage realitätsgerecht das Für und Wider abzuwägen“. 

Dies setze insbesondere voraus, dass der Suizidwillige „Handlungsalternativen“ kenne. Es soll aber niemand zur Sterbehilfe gezwungen sein. Ärzte sollen das tödliche Medikament verschreiben können, dafür soll die Beratung in der Regel aber mindestens zehn Tage zurückliegen müssen. Die Beratungsstellen sollen eine staatliche Anerkennung benötigen. Minderjährigen soll das Recht auf Suizidbeihilfe nicht zustehen.

In Deutschland ist Ärzten die Sterbehilfe vielerorts bislang  durch berufsrechtliche Regelungen untersagt. Dies soll es nach dem Willen der Gesetzes-Initiatoren künftig nicht mehr geben. Die umstrittenen Sterbehilfevereine will Lauterbach durch ein weiteres Gesetz verbieten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt. 

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