Gutachter sieht keine Pflichtverletzungen bei Kölner Kardinal Woelki

Rainer Maria Woelki - Bild: Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Rainer Maria Woelki - Bild: Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Im Gutachten zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln ist Kardinal Rainer Maria Woelki entlastet worden. Schwere Vorwürfe wurden aber gegen den Hamburger Erzbischof Stefan Heße erhoben, bei dem elf Pflichtverletzungen festgestellt wurden, wie der Strafrechtler Björn Gercke am Donnerstag bei der Vorstellung des Gutachtens sagte. Zwei Kölner Geistliche wurden danach vorläufig von ihren Aufgaben entbunden.

Dabei handelt es sich um den Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp sowie den Leiter des Bischöflichen Gerichts, Offizial Günter Assenmacher. Während Schwaderlapp in acht Fällen konkrete Pflichtverletzungen begangen haben soll, soll Assenmacher in zwei Fällen eine unzutreffende Rechtsauskunft abgegeben haben.

Schwaderlapp hatte seinen Amtsverzicht nach eigenen Angaben zuvor selbst angeboten und Woelki darum gebeten, ihn bis zu einer Entscheidung aus Rom freizustellen. „Als Bischof, Priester und gläubiger Mensch erkenne ich mein Ungenügen an“, hieß es in einer Stellungnahme des Weihbischofs.

Die mit Abstand schwersten Vorwürfe machten die Gutachter dem 2017 verstorbenen Kölner Kardinal Joachim Meisner. Diesem seien 24 Pflichtverletzungen und damit fast ein Drittel aller Fälle vorzuwerfen. Auch dem 1987 verstorbenen Kardinal Joseph Höffner seien Pflichtverletzungen vorzuwerfen.

„Handeln muss auch für Kleriker Konsequenzen haben“, sagte Woelki. Er kündigte an, das Gutachten noch am selben Tag nach Rom weiterzuleiten. „Eine erste Zusage ist damit eingelöst: Aufdecken, was war und was ist, Vertuschung aufklären und die Namen von Verantwortlichen nennen“, sagte der Erzbischof. Er müsse das über 800 Seiten starke Gutachten in den kommenden Tagen erst einmal selbst lesen, um dann daraus „Konsequenzen ableiten zu können“.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, sieht in dem Gutachten einen klaren Auftrag für Reformen. „Alle Bistümer können aus den offensichtlichen Verfahrensfehlern, mangelnden rechtlichen Regelungen und der mangelnden Rechtskenntnis in Köln lernen“, erklärte er und forderte Reformen, „die den Mindeststandard einer Behörde erfüllen“.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, nannte das gezeichnete Ausmaß des Missbrauchs im Erzbistum Köln „erschreckend“. „Das Gutachten ist ein wichtiger von vielen weiteren Mosaiksteinen der unabhängigen Aufarbeitung“, erklärte Rörig. Er hoffe, dass sich das „mächtige Erzbistum Köln nun an die Spitze der unabhängigen Aufarbeitung“ setze und die Betroffenen „uneingeschränkt“ unterstütze.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, „auf die heutigen ersten personellen Konsequenzen“ hätten „viele Opfer viel zu lange gewartet“. „Diese Schritte können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die so lange überfällige unabhängige Aufarbeitung in Köln und andernorts immer noch am Anfang steht“, ergänzte sie.

Gercke und seine Mitgutachter sollten den Umgang des Erzbistums Köln mit Missbrauchsfällen im Zeitraum 1975 bis 2018 untersuchen, dies erfolgte auf Aktengrundlage. Insgesamt stellten die Gutachter 75 Pflichtverletzungen fest, die von acht lebenden oder verstorbenen Verantwortlichen begangen worden seien. Das Gutachten umfasst über 800 Seiten.

Gercke sagte, auf Grundlage der Aktenprüfung hätten sich 202 Beschuldigte ergeben und 314 Opfer sexuellen Missbrauchs. Von den mutmaßlichen Tätern seien 63 Prozent Kleriker gewesen – das heißt, 127 Priester machten sich im größten deutschen Bistum des Missbrauchs schuldig. Mehr als die Hälfte der Opfer seien Kinder im Alter unter 14 Jahren gewesen, ein mit 57 Prozent größerer Anteil der Opfer seien Jungen gewesen.

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