Kein Deutschlandurlaub und Testen auf der Insel – Was bei Reisen zur Osterzeit zu beachten ist

Urlaubsplanung
Urlaubsplanung

Die Politik findet mahnende Worte: Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und ins Ausland zu verzichten. Von Gründonnerstag bis Ostermontag gilt nach dem Willen von Bund und Ländern das Prinzip #WirBleibenZuhause. Was erlaubt ist und was es zu beachten gilt:

BESUCH BEI DER VERWANDTSCHAFT

Es ist nicht verboten, Familie oder Freunde über die Osterfeiertage zu besuchen. Dabei gelten allerdings strenge Vorschriften: Zusammenkünfte sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich. Insgesamt dürfen nicht mehr als fünf Personen zusammenkommen, Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum sind untersagt.

URLAUB IM INLAND

Durch den beschlossenen harten Oster-Lockdown ist es auch weiterhin nicht möglich, im eigenen oder einem anderen Bundesland Urlaub zu machen. Touristische Hotelübernachtungen bleiben untersagt, auch das kontaktarme Reisen etwa in Ferienwohnungen soll es vorerst weiter nicht geben. Zudem muss bereits wieder geöffnete Außengastronomie für die Dauer der fünf Ostertage wieder schließen.

Vorschläge etwa von nördlichen Ländern, ihren eigenen Bewohnern mit Tests und strengen Hygienekonzepten Urlaub an der Küste etwa in Selbstversorger-Einrichtungen zu ermöglichen, fanden in der Bund-Länder-Runde keine Mehrheit. Stattdessen gibt es weitere Hilfen für besonders schwer betroffene Unternehmen, etwa im Tourismus.

REISEN INS AUSLAND

Für Reisende aus Risikogebieten gelten weiterhin strikte Test- und Quarantäneregeln. Zudem sollen Fluggesellschaften künftig alle Urlaubsrückkehrer bereits vor dem Abflug nach Deutschland auf das Coronavirus testen – auch aus Nicht-Risikogebieten, wie zuletzt Mallorca. Das Infektionsschutzgesetz soll entsprechend geändert werden.

Die Airlines haben sich grundsätzlich zu solchen Tests bereiterklärt, allerdings war die konkrete Ausgestaltung am Dienstag noch vollkommen offen. Intern und mit den Partnern in der Reisewirtschaft sowie mit Testlaboren laufen Gespräche zur Umsetzung der Vorgaben. Geklärt werden muss etwa, was mit positiv getesteten Reisenden passiert und wer für die Kosten aufkommt, die in diesem Zusammenhang entstehen.

Prinzipiell begrüßten die Airlines sowie der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) aber, dass nun verstärkt auf Tests statt auf Quarantäneregeln für Nicht-Risikogebiete gesetzt wird.

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