Lebenslange Haftstrafe in Münchner Raserprozess gefordert

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Im Münchner Raserprozess um den Tod eines 14 Jahre alten Schülers hat die Staatsanwaltschaft für den angeklagten Drogendealer eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Außerdem forderte die Anklage in ihrem Plädoyer am Dienstag die Unterbringung des Manns, der unter Drogeneinfluss als Geisterfahrer durch München gerast war, in einer Entziehungsanstalt, wie ein Sprecher des Landgerichts München I am Mittwoch sagte.

Die Verteidigung verzichtete auf eine konkrete Strafmaßforderung, sie hatte zuvor aber den Mordvorwurf gegen den 35 Jahre alten Victor-Friedrich B. bestritten. Neben der Verurteilung wegen Mordes forderte die Anklage auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte. Das Urteil soll am kommenden Dienstag verkündet werden.

Die Tat im Münchner Stadtteil Laim im November 2019 hatte für große Betroffenheit in der Stadt gesorgt, bis heute wird am Tatort an einer privat errichteten Erinnerungsstätte dem Opfer gedacht. Der 14 Jahre alte Schüler war beim Überqueren einer Hauptstraße von dem als Geisterfahrer mit 120 Stundenkilometern vor der Polizei flüchtenden B. erfasst worden, der Junge war auf der Stelle tot.

Der nach einer Verurteilung wegen Drogenhandels nur auf Bewährung freie B. sollte laut Anklage von der Polizei wegen eines verbotenen Wendemanövers kontrolliert werden. Der Angeklagte soll gegen Bewährungsauflagen verstoßen und auch am Tattag weiter Drogen konsumiert haben und deshalb versucht haben, sich durch die Geisterfahrt der Kontrolle zu entziehen. Bei der Fahrt gefährdete er auch mehrere andere Menschen.

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