Mit grünem Impf-Zertifikat in den Urlaub

Urlaub - Bild: sashapritchard via Twenty20
Urlaub - Bild: sashapritchard via Twenty20

Ein EU-weit einheitlicher Impfausweis soll bald das Reisen in Europa trotz Corona-Pandemie ermöglichen. Die EU-Kommission hat dafür am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag vorgestellt. Das Thema ist ein wichtiges Anliegen der stark vom Tourismus abhängigen Mitgliedstaaten wie Griechenland, Spanien und Österreich, trifft aber auch auf Skepsis. Ein Überblick über das Vorhaben der Kommission:

Welche Informationen soll der Ausweis enthalten?

Die Kommission spricht von einem „grünen Zertifikat“, das Aufschluss darüber geben soll, ob ein Mensch das Coronavirus weiterverbreiten kann oder zumindest wie wahrscheinlich dies ist. Neben Informationen über eine etwaige Corona-Impfung soll das Dokument deshalb auch aktuelle Testergebnisse und Angaben über eine überstandene Corona-Erkrankung enthalten.

Wie soll es aussehen?

Das Zertifikat ist in erster Linie als digitales Dokument gedacht, um es auf Mobilgeräten vorzeigen zu können. Der Gesetzentwurf sieht aber auch die Möglichkeit vor, es auszudrucken. Wichtig ist demnach, dass ein Barcode gescannt werden kann, um die Echtheit zu prüfen. Das Dokument soll in der jeweiligen Landessprache und auf Englisch ausgestellt werden.

Wofür soll es genutzt werden?

Das Zertifikat soll laut Kommission das Reisen erleichtern, aber keinesfalls eine „Voraussetzung für die Ausübung der Freizügigkeit sein“. Deshalb ist die Behörde inzwischen auch von der ursprünglichen Bezeichnung „grüner Pass“ abgerückt. Die Behörden der Mitgliedstaaten könnten etwa bei Einreise auf Basis der Angaben im Zertifikat auf bestehende Test- oder Quarantänepflichten verzichten.

Welche Impfstoffe zählen?

Zunächst kommen für die Kommission nur Impfungen mit den von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoffen in Frage. Das sind derzeit die Mittel von Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson. Ungarn zum Beispiel verimpft aber auch das russische Vakzin Sputnik V und das des chinesischen Herstellers Sinopharm. Laut Kommission soll es den anderen Mitgliedstaaten freistehen, ob sie Bescheinigungen über Impfungen mit diesen Mitteln anerkennen oder nicht.

Wann kommt das Zertifikat?

Das kann noch dauern. Die Kommission hat eine EU-Verordnung vorgeschlagen, also ein direkt anzuwendendes EU-Gesetz, das die nationalen Behörden verpflichten würde, ihren Bürgern das besagte Dokument auf Anfrage auszustellen. Dafür müssen die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament noch jeweils ihre Position festlegen und dann untereinander den finalen Gesetzestext aushandeln. Selbst ein beschleunigtes Verfahren wird wohl Monate dauern. Die Kommission ist dennoch optimistisch, das Gesetz bis Juni zu verabschieden, um die Tourismus-Saison zu retten.

Wo könnten Schwierigkeiten auftreten?

Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses könnten unterschiedliche Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten oder Datenschutzbedenken des EU-Parlaments die Annahme verzögern. 

Die technische Umsetzung, um die sich die Mitgliedstaaten einzeln kümmern, könnte ebenfalls Probleme bereiten. Ein Faktor ist hierbei, dass die notwendigen Daten in einigen Ländern, darunter Deutschland, bislang nicht zentral gespeichert werden. Auch medizinische Fragen sind noch offen. Zum Beispiel ist nicht sicher, wie groß dass Risiko ist, dass selbst geimpfte oder genesene Menschen das Virus weiterverbreiten.

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