Neue Prüfstelle soll Urheberrechtsverstöße auf Online-Plattformen benennen

Symbolbild: Copyright
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Nicht alle Streaming-Plattformen für Musik oder Filme im Internet sind legal – für Verbraucher ist das aber oftmals schwierig zu erkennen. Am Donnerstag nahm die sogenannte Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) ihre Arbeit auf: Sie soll ab sofort nach einheitlichen Kriterien entscheiden, welche Internetseiten die Rechteinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen sperren lassen können, und damit den zuständigen Internetanbietern sowie Verbrauchern mehr Rechtssicherheit geben.

Die unabhängige Prüfstelle wurde nach eigenen Angaben von den großen Internetanbietern in Deutschland sowie von Rechteinhabern für Musik, Film, Videospiele und Sport gemeinsam gegründet. Ein überparteilicher Prüfausschuss soll hier demnach künftig auf Antrag der Rechteinhaber „nach objektiven Kriterien“ bewerten, ob Netzanbieter strittige Internetseiten wegen struktureller Urheberrechtsverstöße sperren müssen.

„Dabei geht es um Webseiten, die offensichtlich als Geschäftsmodell geschützte Werke ohne Lizenz verbreiten – also gewerblich agieren oder sich durch Werbung finanzieren“, teilte der Digitalverband Bitkom als Mitinitiator der Clearingstelle mit. „Internetnutzer können sich durch die Clearingstelle sicherer im Netz bewegen“, betonte Bitkom-Rechtsexpertin Susanne Dehmel. „Das gilt auch für Eltern, die sich sorgen, dass ihre Kinder eventuell illegale, urheberrechtsverletzende Inhalte aus dem Netz herunterladen könnten.“

In den vergangenen Jahren stritten laut Digitalverband wiederholt Rechteinhaber mit Internetanbietern darüber, ob diese „als unbeteiligte Dritte“ illegale Seiten sperren müssen – „und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen“. Künftig sollen die Prüfer der CUII sogenannte DNS-Sperren für solche Seiten empfehlen, durch die die Plattformen nicht mehr über ihre Internetadresse erreichbar sind. Das soll mögliche Rechststreitigkeiten über Einzelfälle verhindern. „Die Internetzugangsanbieter bekommen objektive, rechtssichere Entscheidungen, auf deren Grundlage sie handeln können“, erkläre Dehmel.

„Es ist auch eine Einbindung der Bundesnetzagentur vorgesehen, bevor Sperrempfehlungen umgesetzt werden“, erklärte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Durch diese und andere Sicherungsmechanismen sei die Clearingstelle als Brancheninitiative auch „wettbewerbsrechtlich vertretbar“.

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