Portugiesisches Verfassungsgericht stoppt Legalisierung von Sterbehilfe

Symbolbild: Sterben
Symbolbild: Sterben

Portugals Verfassungsgericht hat die Legalisierung medizinisch begleiteter Sterbehilfe in dem Land vorerst gestoppt. Das im Januar vom Parlament verabschiedete Gesetz sei in seiner jetzigen Fassung nicht zulässig, entschieden die Richter am Montag. Das Parlament hat nun die Möglichkeit, den Gesetzestext zu überarbeiten und ihn dann erneut dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. 

Die Verfassungsrichter erklärten in ihrer Urteilsbegründung, dass die Situationen, in denen Sterbehilfe erlaubt werden soll, in dem Gesetz nicht mit der nötigen Präzision beschrieben worden seien. Zugleich betonten sie aber, dass das Recht auf Leben nicht die Verpflichtung mit sich bringe, unter allen Umständen leben zu müssen. 

Das Parlament in Lissabon hatte Ende Januar für ein Gesetz gestimmt, wonach Erwachsene in einer Situation „extremen Leids und unumkehrbarer Beeinträchtigung“ auf aktive Sterbehilfe zurückgreifen dürfen. Es sieht vor, dass Ärzte und Psychiater die Entscheidung für rechtsgültig erklären müssen, falls Zweifel an der Fähigkeit zu einer „freien und aufgeklärten“ Entscheidung bestehen. Portugals konservativer Präsident Marcelo Rebelo de Sousa äußerte jedoch Zweifel an dem Gesetz und legte es dem Verfassungsgericht vor. 

Sollte das überarbeitete Gesetz am Ende für verfassungsgemäß erklärt werden, wäre das mehrheitlich katholische Portugal das vierte EU-Land nach Belgien, den Niederlanden und Luxemburg, das Sterbehilfe legalisiert.

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