Prozess gegen Betreiber von Bordell mit Flatrateprinzip in Berlin begonnen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Vor dem Berliner Landgericht hat am Mittwoch ein Prozess gegen den 55-jährigen Betreiber eines Bordells mit sogenanntem Flatrateprinzip begonnen. Mustafa E. habe Frauen, die der Prostitution nachgingen, „vorsätzlich ausgebeutet“, erklärte die Staatsanwaltschaft bei der Anklageverlesung. Im Betrieb des Angeklagten habe „eine Prostituierte in kürzester Zeit mit bis zu 30 Freiern“ verkehrt. Für ihre Arbeit sollen die Frauen je nach Alter einen festen Stundenlohn von rund hundert Euro erhalten haben.

Für den Zutritt zu dem Bordell zahlten Freier einen festen Preis und konnten anschließend so lange bleiben und mit so vielen Frauen Sex haben, wie sie wollten. Da diese Form der Prostitution laut Anklage „in besonderer Weise körperlich anstrengend ist“, sei es den Frauen häufig nicht möglich gewesen, an einem Tag länger als eine halbe Stunde am Stück zu arbeiten.

Der Angeklagte zahlte ihnen laut Staatsanwaltschaft daraufhin auch nur einen anteiligen Stundenlohn – so dass die Frauen lediglich zwischen 50 und hundert Euro am Tag verdienten. Der Angeklagte habe auch selber mit den Frauen Sex gehabt, um sie zu „testen“ und so „den Preis festzulegen“, hieß es weiter in der Anklageschrift.

Neben dem Vorwurf der Zuhälterei werden E. auch Menschenhandel und sexueller Missbrauch von Minderjährigen vorgeworfen. So soll er in mindestens fünf Fällen eine 16-Jährige für Geschlechtsverkehr bezahlt haben, wobei ihm das Alter der Frau bekannt gewesen sein soll.

In einer ersten Erklärung gab der Angeklagte an, die Vorwürfe der Anklage seien „im Wesentlichen richtig“. Den Stundenlohn von hundert Euro hielt er demnach für „eine angemessene Entschädigung“. Seiner Wahrnehmung nach hätten alle Frauen „freiwillig gearbeitet“ und seien „angemessen“ bezahlt worden. Den Vorwurf des Menschenhandels könne er allerdings „nicht verstehen“. Weitere Fragen beantwortete der Angeklagte am ersten Prozesstag nicht.

Eine mögliche Verständigung sah die Kammer zum Prozessbeginn kritisch. Es handle sich um einen komplexen Fall, bei dem die Vorwürfe des Menschenhandels und des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im Vordergrund stünden, sagte der Vorsitzende Richter.

Er rechne mit einem Strafmaß von über vier Jahren, bei einem Geständnis könne eine Strafe zwischen drei und vier Jahren verhängt werden. Bevor die Kammer bereit sei, eine Verständigung vorzuschlagen, würden Zeuginnen gehört. Bis zum dritten Sitzungstag sollen nun mehrere betroffene Frauen aussagen.

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