Regisseur Dieter Wedel wegen Vergewaltigung angeklagt

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Die Staatsanwaltschaft München I hat nach mehr als dreijährigen Ermittlungen den Regisseur Dieter Wedel wegen Vergewaltigung angeklagt. Dem 81-Jährigen wird vorgeworfen, eine Schauspielerin im Jahr 1996 bei einem Vorstellungsgespräch in einem Hotel vergewaltigt zu haben, wie die Ermittlungsbehörde am Freitag mitteilte. Der Fall des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers Jany Tempel war 2018 durch einen Medienbericht bekannt geworden, woraufhin die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnahm.

Wedel bestreitet die Vorwürfe gegen sich. Seine Rechtsanwältin Dörthe Korn erklärte, das Ermittlungsverfahren sei „von einer fast beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung eingeleitet und begleitet“ worden, ohne dass sich in den mehr als drei Jahren neue Gesichtspunkte zur Belastung des 81-jährigen Wedel ergeben hätten. „Wenn die zuständige Strafkammer das Hauptverfahren eröffnen sollte, wird die Richtigkeit dieser Beschuldigung in der Hauptverhandlung zu klären sein.“

Wegen der Tatzeit gilt für die Anklage die Fassung des Strafgesetzbuchs für das Jahr 1987. Im Fall einer Verurteilung würden Wedel mindestens zwei Jahre Haft drohen, die Höchststrafe im Fall einer Verurteilung wären zehn Jahre Haft.

Der Anklage zufolge soll Wedel das Tatopfer nach einer körperlichen Auseinandersetzung auf das Hotelbett geschleudert haben. Dort soll er sie vergewaltigt haben, wobei das Opfer aufgrund der erlittenen Schmerzen und aus Angst vor weiterer Gewalt keinen Widerstand mehr geleistet habe.

Die Ermittlungsbehörde erklärte die mehr als drei Jahre dauernden Ermittlungen bis zur Anklageerhebung mit dem lange zurückliegenden Tatvorwürfen. Zahlreiche Zeugen, die zwar nicht das unmittelbare Tatgeschehen wahrgenommen haben, aber womöglich dennoch relevante Wahrnehmungen gemacht haben, hätten erst aufgespürt werden müssen. Zum Teil sei dabei internationale Rechtshilfe nötig gewesen. Zahlreiche Erkenntnisse der Ermittlungen hätten zuvor nicht absehbare weitere Ermittlungsschritte nach sich gezogen.

Wedel sei im Dezember 2019 vernommen worden und habe detailliert ausgesagt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Eine international anerkannte Rechtspsychologin habe dazu im November vergangenen Jahres ein aussagepsychologisches Gutachten vorgelegt. Als Beweismittel führe die 20-seitige Anklage diese Gutachterin sowie über 20 Zeugen auf und Beweismittel, darunter etwa Kalender.

Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht München I entscheiden, wie üblich gilt die Unschuldsvermutung. Der Vorwurf gegen Wedel wurde auch im Zuge der weltweiten sogenannten MeToo-Bewegung eingeordnet, in der Frauen sexuelle Übergriffe gegen sich öffentlich machten. Vor allem in den USA betrafen prominente Fälle das Filmgeschäft.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44940 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt