Ein Pariser Strafgericht hat den früheren französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy wegen Bestechung und illegaler Einflussnahme auf die Justiz schuldig gesprochen. Der 66-Jährige wurde am Montag zu drei Jahren Haft verurteilt, von denen das Gericht zwei zur Bewährung aussetzte. Sarkozy ist der erste frühere Präsident der Nachkriegszeit, der in Frankreich wegen Korruption verurteilt wurde. Der konservative Politiker will Berufung gegen das Urteil einlegen.
Sarkozy muss die einjährige Haftstrafe indes nicht im Gefängnis verbüßen; auf die Ausstellung eines Haftbefehls verzichtete das Gericht. Stattdessen wird Sarkozy unter Hausarrest gestellt. Dieser wird durch eine elektronische Fußfessel überwacht. Gefängnisstrafen von unter zwei Jahren werden in Frankreich in der Regel nicht vollstreckt. Dies wird unter anderem mit der Überfüllung der Gefängnisse begründet.
Das Gericht blieb zudem unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung. Die Verteidigung hatte auf Freispruch mangels Beweisen plädiert.
Sarkozy nahm das Urteil im Gerichtssaal reglos auf. Er und seine Anwälte verließen das Gericht danach ohne Stellungnahme. Der frühere konservative Präsident hatte die Vorwürfe stets bestritten und den Prozess als „Skandal“ bezeichnet.
Nach dem Urteil kündigte Sarkozys Anwältin Jacqueline Lafont an, die Haftstrafe anzufechten. Die Verurteilung Sarkozys zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, sei „extrem hart“ und „völlig unbegründet“, sagte sie.
Der Fall geht auf das Jahr 2014 zurück, rund zwei Jahre nach dem Ende von Sarkozys Amtszeit als Staatschef von 2007 bis 2012. Nach Überzeugung der Richter sagte er einem Generalanwalt am Obersten Gerichtshof Hilfe bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco zu, den dieser allerdings nie erhielt. Damit wollte Sarkozy Informationen zu einem gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren in einer anderen Sache erlangen.
Das Pariser Strafgericht verurteilte den früheren Generalanwalt Gilbert Azibert wegen Bestechlichkeit nun ebenfalls zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung. Die gleiche Strafe wurde gegen Sarkozys Anwalt Thierry Herzog verhängt, mit dem er nach den Worten der Vorsitzenden Richterin Christine Mée den „Korruptionspakt“ abgesprochen hatte. Der Anwalt darf seinen Beruf nach dem Urteil zudem für fünf Jahre nicht ausüben. Herzog kündigte Berufung an.
Vertreter von Sarkozys konservativer Partei Les Républicains (Die Republikaner) äußerten sich dennoch empört über den Schuldspruch. „Die Schwere der Strafe ist absolut unverhältnismäßig und zeigt die Verbissenheit der Justiz“, erklärte der Parteivorsitzende Christian Jacob auf Twitter. Auch andere Parteimitglieder sprachen von einer „extrem harten Strafe“.
Vor Sarkozy musste sich bisher nur der 2019 gestorbene Ex-Präsident Jacques Chirac juristisch verantworten, weil er in seiner Zeit als Pariser Bürgermeister in den 1990er Jahren ein System von Scheinarbeitsstellen aufgebaut hatte. Chirac konnte seinem Prozess aus gesundheitlichen Gründen jedoch fernbleiben und wurde 2011 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Am 17. März beginnt in Paris ein weiterer Prozess gegen Sarkozy. Dabei geht es um den Verdacht der illegalen Finanzierung seines Präsidentschaftswahlkampfs im Jahr 2012. Auch wegen einer Beratertätigkeit in Russland und möglichen Wahlkampfspenden des früheren libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi wird gegen den früheren Präsidenten ermittelt.
Aus der Politik hatte sich Sarkozy bereits 2016 offiziell zurückgezogen. Zuvor war er bei der Kandidatenkür der konservativen Republikaner zur Präsidentschaftswahl deutlich seinem früheren Premierminister François Fillon unterlegen.
Mancher Anhänger Sarkozys hoffte trotz allem auf ein Comeback. Denn vor der Wahl des Staatsoberhaupts im kommenden Jahr zeichnet sich im konservativen Lager bisher kein schlagkräftiger Herausforderer für Präsident Emmanuel Macron ab.