Schwarzarbeit und Verstöße gegen das Mindestlohngebot haben während der Corona-Pandemie offenbar deutlich zugenommen. Der bei Finanzkontrollen aufgedeckte volkswirtschaftliche Schaden durch Schwarzarbeit und Arbeitsausbeutung stieg im vergangenen Jahr um 8,2 Prozent auf 816,5 Millionen Euro, wie aus einer Regierungsantwort auf Anfrage der Grünen hervorgeht, die der „Augsburger Allgemeinen“ (Donnerstagsausgabe) vorlag. Insgesamt wurden demnach 653 Millionen Euro Sozialbeiträge nachgefordert, 43 Prozent mehr als 2019.
Der Gesamtbetrag setzt sich nach Angaben der Bundesregierung aus nichtgezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern sowie nichtbezahlten Mindestlöhnen, vorenthaltenem Urlaubslöhnen sowie zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen zusammen. Zugleich könnte laut Bundesregierung die Dunkelziffer noch weiter angestiegen sein, da die Zahl der Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung pandemiebedingt um 18,3 Prozent auf fast 45.000 zurückgegangen sei, wie die Zeitung berichtete. Vor allem im Bereich der Speditions- und Logistikbranche sowie der Leiharbeit gingen die Kontrollen demnach stark zurück.
Die Bundesregierung räumte laut Bericht zudem ein, dass die Zahl der unbesetzten Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit 2139 einen neuen Rekord erreicht habe. Die Zahl habe sich von 2018 mit 1100 unbesetzten Stellen fast verdoppelt. Von den im vergangenen Jahr neugeschaffenen 856 Planstellen konnten demnach unter dem Strich nur 123 besetzt werden.
Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Beate Müller-Gemmeke kritisierte die unzureichende Personalausstattung der Schwarzarbeits-Fahnder. „Immer mehr Aufgaben bei immer mehr unbesetzten Stellen – das wird auf Dauer nicht gut gehen“, sagte sie der „Augsburger Allgemeinen“. Effektive Kontrollen gebe es nur mit ausreichend Personal.
Die Zahl der Kontrollen müsse trotz der Pandemie erhöht werden, forderte Müller-Gemmeke. „Arbeitsausbeutung und Sozialversicherungsbetrug gibt es auch Zeiten von Corona.“ Die Bundesregierung müsse wieder mehr Vor-Ort-Kontrollen ermöglichen, ohne den Infektionsschutz zu vernachlässigen und die Gesundheit der Beschäftigten zu gefährden.