Türkisches Gericht will US-Bericht zu Khashoggi nicht als Beweismittel nutzen

Türkische Justiz
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Im Prozess um den Mord an dem saudiarabischen Journalisten Jamal Khashoggi in der Türkei will das Gericht einen US-Geheimdienstbericht zu dem Fall nicht als Beweismittel nutzen. Khashoggis Verlobte Hatice Cengiz beantragte am Donnerstag vor Gericht, den Bericht als Beweismittel zuzulassen. Der Gerichtspräsident lehnte ihren Antrag jedoch ab und erklärte, der Bericht trage „nichts“ zur Aufklärung des Falls bei. Cengiz könne sich mit ihrem Anliegen aber noch an die Staatsanwaltschaft wenden.

Khashoggi war am 2. Oktober 2018 im saudiarabischen Konsulat in Istanbul von einem saudiarabischen Geheimdienstkommando ermordet worden. Seine Leiche wurde zerstückelt. Der saudiarabische Journalist und Regierungskritiker lebte damals im Exil in den USA und schrieb für die „Washington Post“. 

Riad hatte die Ermordung Khashoggis zunächst bestritten, unter internationalem Druck aber schließlich zugegeben, dass der Gegner des mächtigen Kronprinzen Mohammed bin Salman „bei einem missglückten Einsatz zu seiner Festnahme“ getötet worden sei. Später wurden bei einem Prozess in Saudi-Arabien fünf saudiarabische Staatsbürger zum Tode und drei weitere zu Haftstrafen verurteilt. Die Todesstrafen wurden später in Haftstrafen verwandelt.

In Istanbul wird nun 26 Saudiarabern, darunter auch zwei Vertraute des Kronprinzen, in Abwesenheit der Prozess gemacht. Bei der Anhörung am Donnerstag wurden ein Fahrer und ein Sicherheitsmann des Konsulats befragt.

Vergangenen Freitag hatten die USA einen Geheimdienstbericht veröffentlicht, in dem der Kronprinz direkt für die Ermordung Khashoggis verantwortlich gemacht wird. Der Thronfolger habe den Einsatz zur Ergreifung oder Tötung des Regierungskritikers „genehmigt“, heißt es in dem Bericht. In der Folge kündigte die US-Regierung Sanktionen gegen dutzende saudiarabische Staatsbürger und eine saudiarabische Eliteeinheit an, die dem Kronprinzen als Leibgarde dient. Gegen bin Salman wurden aber keine Sanktionen verhängt. 

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