Vatikan schließt Segnung gleichgeschlechtlicher Paare aus – Glaubenskongregation: Gott segnet nicht die „Sünde“

Symbolbild: Vatikan
Symbolbild: Vatikan

Der Vatikan schließt eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare aus. Das stellte die Glaubenskongregation am Montag klar. Es sei nicht erlaubt, „Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe“ zwischen einem Mann und einer Frau einschließen. 

Es sei erforderlich, dass die zu segnende Verbindung darauf ausgerichtet sei, den „Plänen Gottes“ zu dienen, „die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind“, hieß es in dem vom Präfekten der Glaubenskongregation, Luis Ladaria Ferrer, unterzeichneten Dokument. 

Die einflussreiche Vatikanbehörde gab in ihrer Stellungnahme eine Antwort auf die Frage: „Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?“ Die Glaubenskongregation hob zwar „das Vorhandensein positiver Elemente“ in gleichgeschlechtlichen Beziehungen hervor. Solche Partnerschaften könnten aber dennoch nicht „rechtmäßig zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung“ werden, da sie „nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet“ seien. Gott segne zwar den „sündigen Menschen“, hieß es weiter. „Aber er segnet nicht die Sünde und er kann sie nicht segnen.“ 

Die Glaubenskongregation erklärte zudem, dass eine Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen „in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde“. Es gebe aber keine Grundlage dafür, „zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“, zitierte die Kongregation aus dem von Papst Franziskus verfassten Schreiben „Amoris laetitia“. 

Die ablehnende Haltung der Kirche zur Frage der Segnung homosexueller Partnerschaften sei keine „ungerechte Diskriminierung“, betonte die Glaubenskongregation. Vielmehr rufe die Stellungnahme „die Wahrheit des liturgischen Ritus in Erinnerung und das, was dem Wesen der Sakramentalien zutiefst entspricht, so wie die Kirche sie versteht“. Der Papst sei über die Ausführungen der Glaubenskongregation informiert worden und habe ihre Veröffentlichung „gutgeheißen“, hieß es zum Abschluss des Schreibens. 

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, erklärte, die Note der Glaubenskongregation gebe „den Stand der kirchlichen Lehre wieder, wie er sich in mehreren römischen Dokumenten spiegelt“. In Deutschland und in anderen Teilen der Weltkirche gebe es aber seit längerem Diskussionen darüber, in welcher Weise diese Lehre „mit tragfähigen Argumenten vorangebracht werden kann“. Dies müsse auch „in Offenheit für neuere Ergebnisse der Humanwissenschaften und der Lebenssituationen heutiger Menschen“ erfolgen. 

Franziskus hatte zu Beginn seines Pontifikats 2013 gesagt: „Wenn jemand homosexuell ist und guten Willens nach Gott sucht, wer bin ich, darüber zu urteilen?“ Die Äußerung war als Anzeichen dafür interpretiert worden, dass der Vatikan unter seiner Leitung eine tolerantere Haltung gegenüber Homosexuellen einnehmen könnte. 

In einem Dokumentarfilm sprach sich er Papst im Oktober für den Schutz gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften aus. „Wir müssen ein Gesetz für zivile Partnerschaften schaffen. Sie haben das Recht, rechtlich abgesichert zu sein“, sagte er. Die Homo-Ehe hatte der Papst jedoch stets mit der Begründung abgelehnt, die Ehe sei Mann und Frau vorbehalten.

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