Die Online-Plattform YouTube will das gesperrte Konto von Ex-US-Präsident Donald Trump erst dann wieder freigeben, wenn die Gefahr der Anstachelung zur Gewalt als gering eingestuft wird. „Wir werden die Sperrung von Donald Trumps Konto aufheben, wenn wir zu dem Schluss kommen, dass das Risiko von Gewalt zurückgegangen ist“, sagte Unternehmenschefin Susan Wojcicki am Donnerstag (Ortszeit) der Forschungsgruppe Atlantikrat.
Sie verwies auf aktuelle Warnungen, wonach ein Angriff auf das Kapitol in Washington geplant sein könne. Angesichts dieser Warnungen sei es „ziemlich klar, dass das erhöhte Risiko von Gewalt noch immer besteht“. Die US-Sicherheitsbehörden hatten rund zwei Monate nach der Kapitol-Erstürmung vom 6. Januar vor einem möglichen erneuten Angriff auf das Kapitol gewarnt. Trumps YouTube-Konto war am 12. Januar gesperrt worden, nachdem bei einem Sturm wütender Anhänger des damaligen Präsidenten auf das Kapitol fünf Menschen ums Leben gekommen waren. Auch Twitter und Facebook sperrten Trumps Konten.
Wojcicki kündigte an, nach einer Wiederfreigabe von Trumps Konto werde für diesen dasselbe Verfahren gelten wie für alle anderen YouTube-Nutzer. So dürfe auf der Plattform niemand zur Gewalt anstacheln oder die Glaubwürdigkeit von Wahlergebnissen fälschlich in Zweifel ziehen. Wenn jemand innerhalb von 90 Tagen drei Mal gegen diese Regeln verstoße, werde dessen Konto gelöscht.
Bei der Entscheidung darüber, ob Trump wieder bei YouTube zugelassen werde, werde ihr Unternehmen Hinweise der Polizei und der Regierung zum Risiko politisch motivierter Gewalt berücksichtigen, kündigte Wojcicki an. Für Führungspersönlichkeiten müssten dieselben Standards gelten wie für gewöhnliche Bürger; es sei ein „sehr gefährlicher Weg, wenn einige einen Persilschein bekommen“.
Trump versucht seit Monaten, das Ergebnis der Präsidentschaftswahl vom November in Zweifel zu ziehen, die zu seiner Abwahl führte. Bei einer Veranstaltung am Sonntag erkannte er seine Wahlniederlage erneut nicht an und erweckte den Eindruck, er wolle sich 2024 nochmals um das höchste Staatsamt bewerben.