Angeklagter im Prozess um tödlichen Messerangriff von Dresden schweigt zunächst

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Ein halbes Jahr nach dem islamistisch motivierten Messerangriff von Dresden mit einem Toten hat der Prozess gegen den Angeklagten Abdullah A. begonnen. Zum Auftakt der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden schwieg der 21 Jahre alte Syrer am Montag zunächst. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

Die Bundesanwaltschaft machte deutlich, dass auch eine Sicherungsverwahrung für den Angeklagten in Betracht komme. A. soll im vergangenen Oktober in der Dresdner Altstadt auf zwei Männer eingestochen haben. Ein 55-Jähriger starb, sein 53-jähriger Begleiter überlebte den Anschlag schwer verletzt. Die beiden Opfer aus Nordrhein-Westfalen waren als Touristen in Sachsen.

A. habe „aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch“ einen Menschen getötet und einen weiteren versucht zu töten, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Marco Mayer, bei der Anklageverlesung. Er schilderte, wie der vorbestrafte Angeklagte die Tat vorbereitete und am 4. Oktober, nur wenige Tage nach seiner Haftentlassung, seine Anschlagspläne umsetzte.

Er kaufte sich demnach mehrere scharfe Küchenmesser und suchte in der Innenstadt gezielt nach Opfern. Schließlich traf er auf die beiden Männer, die er als Homosexuelle zu erkennen glaubte. Er habe sich entschlossen, den Männern, die er als Repräsentanten einer von ihm als „ungläubig“ abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft sah, „das Leben zu nehmen“, sagte Mayer.

Der Anklagevertreter schilderte, wie sich A. den Männern von hinten näherte, „um sich deren Arg- und Wehrlosigkeit zunutze zu machen“. Er habe mit einem Messer mit einer 21 Zentimeter langen Klinge auf eines der Opfer eingestochen und nahezu gleichzeitig dem anderen Mann ein weiteres Messer in den Körper gestoßen. Anschließend flüchtete er.

Einer der Männer starb im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen, der andere Mann überlebte schwer verletzt. Er tritt im Prozess auch als Nebenkläger auf. A. wurde mehrere Tage nach der Tat gefasst. 

Dem psychiatrischen Gutachter Norbert Leygraf zufolge, der den Angeklagten mehr als sechs Stunden befragte, empfindet A. keine Reue über die Tat. Homosexuelle betrachte er als „Feinde Gottes“. Dass einer der beiden angegriffenen Männer überlebte, habe der Angeklagte eher als Schwäche empfunden.

Der Anklage zufolge handelte A. aus einer radikalislamischen Gesinnung heraus. Seit Ende 2016 habe sich A., der als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland kam, zunehmend islamistisch radikalisiert und habe schon früher einen Anschlag in Deutschland erwogen. Dafür suche er im Netz unter anderem nach Bauanleitungen für Sprengstoffgürtel. 2018 kam A. unter anderem wegen Werbens um Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland ins Gefängnis.

Dass A. die Tat begangen wenige Tage nach seiner Haftentlassung begangen haben soll, obwohl er vom Landeskriminalamt und vom Verfassungsschutz observiert wurde und als islamistischer Gefährder eingestuft war, sorgte für Schlagzeilen. Für die Verhandlung sind zunächst Termine bis Ende Mai anberaumt.

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