Angeklagter in Prozess um Messerangriff auf 13-Jährigen bestreitet Tötungsabsicht

Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)
Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)

Rund ein halbes Jahr nach dem Tod eines 13-jährigen Jungen in Berlin hat vor dem Landgericht in der Hauptstadt der Prozess gegen den 41-jährigen Tatverdächtigen begonnen. Zum Prozessauftakt bestritt der Angeklagte am Montag, bei der Tat mit einer Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Den Tod des Jungen habe er „in keinem Moment der Geschehnisse gewollt“, ließ Gökhan Ü. über seine Verteidigung erklären. Eine Augenzeugin gab hingegen an, eine Stichbewegung beobachtet zu haben.

Dem Angeklagten werden Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Den Tod des Jungen habe der Angeklagte bei seinem Vorgehen „zumindest billigend in Kauf genommen“, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft bei der Anklageverlesung.

Das 13-jährige Opfer habe aufgrund einer Unachtsamkeit im Oktober 2020 in einer Unterführung im zentral gelegenen Monbijoupark nahe der Museumsinsel beinahe die Begleiterin des Angeklagten angerempelt. Als dieser den Jugendlichen zur Rede habe stellen wollen, sei die Situation eskaliert.

Demnach sammelte sich eine Gruppe von mindestens vier Jugendlichen um den Angeklagten. Das 13-jährige Opfer nahm der Angeklagte laut eigenen Angaben nicht wahr. Demnach griff er zu seinem Messer, um die Situation „zu entschärfen“.

Zu dem tödlichen Stich sei es gekommen, als der Angeklagte gemerkt habe, wie jemand sich ihm von der Seite genähert habe. Mit seiner Bewegung habe er beabsichtigt, „den seitlichen Angriff“ abzuwehren. Er habe aber „in keiner Weise“ beabsichtigt, einen Stich auszuführen.

Bei der tödlichen Verletzung handelte es sich um einen rund zehn Zentimeter teifen Stich durch das Herz des 13-Jährigen. Der Angeklagte soll anschließend auch einen weiteren Zeugen schwer verletzt haben, der im Anschluss an die Tat versuchte, ihn aufzuhalten.

Auch diese schwere Verletzung habe er nicht beabsichtigt, erklärte der Angeklagte. Der junge Mann habe seine Hand in einen Pullover eingewickelt und sei ihm immer näher gekommen. Mit dem Messerstich habe er diesen lediglich verletzen, aber nicht in Lebensgefahr bringen wollen. Die Verwendung des Messers und die Messerstiche „kann, will und werde“ er allerdings nicht bestreiten.

Auch zwei Augenzeuginnen sagten am ersten Prozesstag aus. Laut ihren Aussagen rempelte das 13-jährige Opfer den Angeklagten an, dieser habe den Jungen daraufhin angeschrien. Es sei zu Handgreiflichkeiten zwischen Ü. und einem weiteren Beteiligten aus der Gruppe des Opfers gekommen. „Dann hat er zugestochen“, sagte eine Augenzeugin.

Auch die zweite Augenzeugin berichtete, eine Stichbewegung beobachtet zu haben. Das Opfer habe den Angeklagten angerempelt, kurz darauf sei der schwer verletzte 13-Jährige von einem Freund gestützt zu ihr gebracht worden. „Das ging eigentlich alles ganz schnell“, sagte sie. 

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