Angeklagter schweigt zu Beginn von Prozess um Anschlag auf Berliner Stadtautobahn

Justiz (über cozmo news)
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Rund acht Monate nach einem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag auf der Berliner Stadtautobahn 100 hat am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht der Prozess gegen den Tatverdächtigen Sarmad A. begonnen. Zu Beginn der Verhandlung schwieg der Angeklagte, der bei der Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen sein soll. Im August 2020 habe der 30-Jährige, beeinflusst von „krankhaft religiösen Wahnvorstellungen“, gezielt Autos und insbesondere Motorradfahrer gerammt, sagte der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft bei der Anklageverlesung.

Der Angeklagte, ein irakischer Staatsbürger, „sah sich durch einen göttlich gesandten Engel des Todes geleitet“, hieß es in der Anklage. Sein Ziel sei es gewesen, möglichst viele „Menschen zu töten, die er als Ungläubige ansah und denen er das Lebensrecht absprach“. Mindestens drei Motorradfahrer wurden bei dem Vorfall schwer verletzt. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung strebt die Staatsanwaltschaft seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Laut Anklage fuhr der Mann mit seinem Opel Astra auf die Stadtautobahn und hielt gezielt nach Motorradfahrern Ausschau. Diese habe er „als geeignetes Ziel für seinen Tatplan“ wahrgenommen, sagte der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft.

A. rammte demnach mehrere Autos und drei Motorradfahrer mit Geschwindigkeiten von teils über hundert Stundenkilometern. Die Motorradfahrer erlitten teils schwerste Verletzungen an Kopf und Wirbelsäule. Laut Anklage setzte der Mann seine Fahrt im Anschluss an die Unfälle fort, „um weitere geeignete Ziele zu finden“.

Beendet wurde die Amokfahrt von A. laut Anklage durch eins der gerammten Motorräder, das sich im Tatfahrzeug verkeilte. Der Angeklagte stieg daraufhin aus seinem Auto aus und stellte eine Munitionskiste auf das Autodach. Demnach drohte er umstehenden Zeugen und Polizeibeamten mit dem Tod.

Einsatzkräfte gingen davon aus, dass sich in der Munitionskiste ein Sprengsatz befinden könnte, dies war jedoch nicht der Fall. Sich selbst bezeichnete A. laut Anklageschrift als „Soldat Gottes“. Vor seiner Festnahme rollte er außerdem einen Gebetsteppich auf der Fahrbahn aus und begann zu beten.

Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft leidet der Mann an paranoider Schizophrenie. Von dem Angeklagten seien weitere Straftaten zu erwarten, für die Allgemeinheit stelle er eine Gefahr dar, sagte der Anklagevertreter.

Der Verteidiger des Angeklagten betonte, sein Mandant sei „sehr froh, dass niemand getötet wurde“. Was geschehen sei, „tue ihm sehr Leid“. Die Handlungen seines Mandanten hätten ihre Ursache in einer psychischen Erkrankung. Die Darstellung, dass es sich bei ihm um einen islamistischen Terroristen handle, sei „schlicht falsch“, sagte der Verteidiger.

Bei der Tat habe es sich um ein „ungeplantes, spontanes Verhalten im Wahn“ und nicht um ein geplantes Vorgehen gehandelt, sagte der Verteidiger weiter. Dies mache das Geschehene zwar „nicht weniger schlimm“, ändere aber die rechtliche Einordnung.

Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten den ersten Eindruck eines islamistischen Anschlags nicht bestätigt, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. „Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich um einen religiös motivierten, psychisch kranken Einzeltäter handelt“.

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