Arbeitsminister Heil will sachgrundlose Befristungen beschränken

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen beschränken. In einem Gesetzentwurf seines Ministeriums, der AFP am Donnerstag vorlag, ist unter anderem eine kürzere Dauer solcher Befristungen vorgesehen, außerdem soll sie künftig nicht mehr so oft verlängert werden können. Zuspruch kam von den Gewerkschaften. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) mahnte hingegen, es wäre in der Krise „viel sinnvoller, Befristungen zu erleichtern“.

Heil sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND), sachgrundlose Befristungen müssten „wieder zu der Ausnahme werden, als die sie ursprünglich gedacht waren“. In dem Referentenentwurf zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts heißt es unter anderem, dass eine Befristung ohne sachlichen Grund „künftig für die Dauer von 18 Monaten statt bislang zwei Jahren zulässig“ sein soll. In dem Zeitraum darf sie zudem nur einmal statt bislang dreimal verlängert werden.

Sachgrundlose Befristungen sollen zudem auf Neueinstellungen begrenzt bleiben. Wie es in dem Entwurf weiter heißt, dürfen Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 75 Beschäftigten „maximal 2,5 Prozent ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sachgrundlos befristen“.

Viele Befristungen seien häufig nicht betrieblich notwendig, sondern nur Mittel zur Umgehung des Kündigungsschutzes, sagte Heil dem RND. „Es gibt zu viele willkürlich befristete Arbeitsverträge, die vor allem für junge Menschen große Unsicherheiten in der Lebensplanung bedeuten“, führte er aus. Nach seinen Plänen soll das Gesetz, das derzeit regierungsintern beraten wird, zum 1. Januar 2022 in Kraft treten und sowohl für den öffentlichen Dienst als auch die Privatwirtschaft gelten.

Mit dem Gesetz will das Ministerium auch gegen Kettenbefristungen vorgehen, etwa bei Vorliegen eines Sachgrundes wie Elternzeit oder Auftragsspitzen. Dazu sollen befristete Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber auf eine Höchstdauer von fünf Jahren begrenzt werden. Zeiten in Leiharbeit für das Unternehmen sollen darauf angerechnet werden.

SPD-Fraktionsvize Katja Mast erklärte zu den Plänen, Befristungen seien eigentlich als Ausnahme gedacht, würden aber zu oft eingesetzt, „vor allem als verlängerte Probezeit“. Das sei „Missbrauch“. Die Menschen bräuchten „mehr Planungssicherheit“. Heil setze nun eine Abmachung aus dem Koalitionsvertrag um.

Verdi begrüßte Heils Pläne. Sachgrundlose Befristungen und Kettenarbeitsverträge „machen Beschäftigte erpressbar und nehmen ihnen in unsicheren Zeiten Sicherheit und Perspektive“, erklärte die Gewerkschaft. In den Branchen, in denen derzeit eingestellt werde, seien sachgrundlose Befristungen „leider eher die Regel als die Ausnahme“, etwa in den Bereichen Logistik, Transport und Versandhandel.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach ebenfalls von einem „guten und richtigen“ Vorhaben, auch die IG BAU äußerte sich erfreut. Befristungen seien „alles andere als krisenfest“, das habe die Corona-Pandemie gezeigt. Daher müsse das Gesetz nun rasch umgesetzt werden.

Das arbeitgebernahe IW nannte Heils Pläne hingegen „kurzsichtig“. Die Alternative zu einem befristeten Vertrag sei nicht unbedingt ein unbefristeter, sondern oft auch gar keiner, warnte das Institut. Betriebe hätten einen Bedarf an flexibel einsetzbarer Arbeit und ein befristeter Vertrag könne einen Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen, der sonst verwehrt bliebe. Das IW verwies darauf, dass sich die Firmen derzeit wegen der Corona-Krise mit Neueinstellungen zurückhielten – da wäre eine Erleichterung der sachgrundlosen Befristung sinnvoller.

Der Maschinenbauverband VDMA sprach von „Eingriffen in das Arbeitsrecht“, die in der derzeitigen Krise „Gift für den Arbeitsmarkt“ seien. Das Risiko steigender Arbeitslosigkeit lasse sich nur durch Wachstum und eine „umfassende Liberalisierung des Arbeitsmarktes“ abwenden.

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