Audi kann im Dieselskandal einem Urteil zufolge doch für von Volkswagen hergestellte Motoren in Haftung genommen werden. Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jüngst in einem ähnlichen Fall ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg aufhob, verurteilte das Oberlandesgericht München Audi zur Zahlung von rund 20.000 Euro an einen Autokäufer, wie das Gericht am Dienstag mitteilte (Az.: 5 U 6625/20).
Nach Angaben eines Gerichtssprechers sieht das OLG München keine Abweichung zur Entscheidung des BGH im Naumburger Fall. In diesem habe der BGH bemängelt, dass für eine Verurteilung von Audi keine hinreichenden Feststellungen getroffen worden seien. In dem Münchner Verfahren stehe dagegen fest, dass Audi die Aufgaben des Leiters der Motorenentwicklung ausdrücklich auf Volkswagen und den dort verantwortlichen Leiter übertragen habe. Daher müsse Audi für deren Handeln einstehen.
Das OLG München ließ keine Revision zu. Der Käufer hatte 2014 für 33.000 Euro einen Audi A4 Avant gekauft, zum Zeitpunkt des Verfahrens habe die Laufleistung des Autos 121.000 Kilometer betragen. An den Ansprüchen des Klägers änderte auch nichts, dass er sein Auto zunächst gar nicht als vom Dieselskandal betroffen wahrnahm und dies erst 2018 feststellte. Die Ansprüche seien nicht verjährt.
In einem vorherigen Verfahren hatte das Landgericht dem Autofahrer nur rund 11.800 Euro zugesprochen, dagegen gingen er und der Autokonzern in Berufung. Während der Kläger seine Entschädigung um gut 8000 Euro erhöhen konnte, verlor Audi auch vor dem OLG.