Baden-Württemberg will die Quarantäne-Regeln für Menschen mit vollständigem Impfschutz gegen das Coronavirus lockern. „Es wird eine Ausnahmeregelung in die jeweiligen Verordnungen aufgenommen, wonach sich geimpfte, symptomlose Personen künftig nicht mehr in Absonderung begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einem Covid-19-Fall hatten“, erklärte Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Montag in Stuttgart. Gleiches gelte für Einreisende aus sämtlichen Risikogebieten im Ausland.
Lucha begründete das geplante Vorgehen mit Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Demnach sind vollständig Geimpfte weniger infektiös als Menschen mit negativem Schnelltest und einer symptomlosen Corona-Infektion. Die Ausnahme von der Quarantäne-Pflicht soll demnach auch für Menschen gelten, die eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine Corona-Erkrankung durchgemacht haben.
Die Neuregelungen sollen den Angaben zufolge im Rahmen der anstehenden Aktualisierung der Corona-Verordnungen des Landes erfolgen und am kommenden Montag in Kraft treten. Vorgesehen ist den Angaben zufolge außerdem, Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen wieder den Empfang von mehr Besuchen zu ermöglichen, wenn 90 Prozent der Pflegebedürftigen dort vollständig geimpft sind.