Das Land Berlin will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel diejenigen Mieter finanziell unterstützen, die Nachzahlungsforderungen ihrer Vermieter aus eigener Kraft nicht stemmen können. Der Senat beschloss am Dienstag entsprechende Hilfszahlungen für Betroffene. Durch die „unbürokratischen Überbrückungshilfen“ werde sichergestellt, dass auch in den Fällen, in denen die Mieterinnen und Mieter kein Geld zurückgelegt hätten, „niemand mit der Kündigung der Wohnung rechnen muss“, erklärte Berlins Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel (Linke).
Scheel hob hervor, dass einige Vermieter bereits angekündigt hätten, auf Rückzahlungen zu verzichten oder Stundungen anzubieten. „Ich appelliere auf diesem Wege an alle Vermieter:innen, sich diesem Weg anzuschließen“, teilte Scheel mit. „Dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften keine Rückforderungen erheben, ist selbstverständlich“, fügte er hinzu.
Konkret soll für die sogenannte Sicher-Wohnen-Hilfe die Investitionsbank Berlin (IBB) vom Senat mit der Auszahlung von zinslosen Darlehen beauftragt werden. Sollten Mieterinnen und Mieter unverschuldet nicht in der Lage sein, das Geld ganz oder teilweise zurückzuzahlen, könne „das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt und auf dessen Rückzahlung (teilweise) verzichtet werden“, führte der Senat weiter aus.
Anspruchsberechtigt sind demnach alle Haushalte, deren Einkommen bis zu 280 Prozent der Bundeseinkommensgrenze beträgt. Die jährliche Bundeseinkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt beträgt laut Senat gegenwärtig 12.000 Euro jährlich. Für den Berliner Sicherungsfonds für Mietzahlungen seien somit Einpersonenhaushalte mit einem Einkommen von bis zu 33.600 Euro jährlich anspruchsberechtigt.
Der Berliner Mieterverein begrüßte die Hilfen. Damit könnten gegebenenfalls Kündigungen vermieden werden. Unklar bleibe jedoch, in welchen Fällen das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt werden könne. „Wir erwarten, dass hier unbürokratisch auch bei aktuellen Einkommensrückgängen infolge Corona, die Hilfe als Zuschuss gewährt wird“, forderte Geschäftsführer Reiner Wild.
Zugleich bekräftigte der Mieterverein seine Einschätzung, dass es „richtig, notwendig und angemessen“ gewesen sei, dass das Land Berlin den Vorstoß für eine landesrechtliche Mietenbegrenzung gemacht habe. Der Mietendeckel sah unter anderem vor, dass Mieten, die den Wert in einer festgelegten Preistabelle um mehr als 20 Prozent überschreiten, abgesenkt werden müssten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung das Landesgesetz zum Berliner Mietendeckel aber für verfassungswidrig erklärt. Die Gesetzgebungsbefugnis liege hier nicht beim Land, hieß es zur Begründung. Der Berliner Senat geht nach dem Urteil der Karlsruher Richter davon aus, dass schätzungsweise 40.000 Mieterinnen und Mieter wegen der Nachzahlung zeitweilig abgesenkter Mieten finanziell unterstützt werden müssen.