Bund und Länder streben gemeinsam eine stärkere Vereinheitlichung der Corona-Schutzmaßnahmen an. Künftig soll es bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen für den Fall geben, dass der Inzidenzwert in einem Landkreis über den Wert von 100 steigt, teilte Vizeregierungssprecherin Ulrike Demmer am Freitag in Berlin mit. Bund und Länder hätten sich „in engem Einvernehmen“ auf diese Regelung verständigt, die für Montag geplante Ministerpräsidentenkonferenz zur Corona-Pandemie sei abgesagt.
„Die jetzt gefundene Lösung war notwendig, weil die Notbremse sehr unterschiedlich ausgelegt worden ist“, sagte Demmer mit Blick auf die abweichende Handhabung der bisherigen Notbremsen-Vereinbarung in den einzelnen Bundesländern. Mit Blick auf die Pandemielage verfolgten Bund und Länder nun das „Ziel, dass einheitlich gehandelt wird, wenn die Zahlen so Besorgnis erregend hoch sind“.
Bund und Ländern gehe es nun darum, die anvisierte Neuregelung „so schnell wie möglich umzusetzen“, sagte Demmer weiter. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes solle bereits am Dienstag auf einer vorgezogenen Kabinettssitzung verabschiedet werden. Die Fraktionen im Bundestag würden einbezogen, die Regierung suche mit allen dort vertretenen Fraktionen das Gespräch.
Zu Details der geplanten Neuregelung wollte sich Demmer nicht äußern – etwa zu der Frage, ob die anvisierte einheitliche Notbremsen-Regelung eine verpflichtende Schließung der meisten Geschäfte bei einem Inzidenzwert von über 100 vorsieht. Über Einzelheiten werde die Bundesregierung „ganz bestimmt zeitnah informieren“, sagte Demmer lediglich.
Demmer hob das große Einvernehmen zwischen Bund und Ländern hervor. Sie hätten „hier auf das engste zusammengearbeitet“, sagte sie. „Es sind alle Beteiligten mit im Boot“. Demmer wollte nicht ausschließen, dass es zu Absprachen in der Corona-Politik auch in Zukunft wieder Beratungsrunden der Kanzlerin mit den Länderchefs geben wird; diesmal sei aber ein anderer Weg gewählt worden.