Bundesfinanzhof: Gerichtsurteile per Video-Schalte zulässig

Bundesfinanzhof - Bild: Andreas Focke
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Gerichte können ihre Urteile teils auch in einer Videokonferenz beraten und beschließen. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München ist dies jedenfalls dann zulässig, wenn das Richterkollegium nur aus Berufsrichtern besteht. (Az: IV R 35/19)

Im Streitfall ging es um die Kraftfahrzeugsteuer für einen Kastenwagen. Der BFH entschied, dass dieser im konkreten Fall nicht als Pkw, sondern günstiger als Lkw zu versteuern ist.

Eine mündliche Verhandlung war hier nicht erforderlich. Beraten und abgestimmt hatten die fünf Richterinnen und Richter des IV. BFH-Senats in einer Videokonferenz. Ob dies zulässig ist, ist gesetzlich nicht geregelt.

Der Senat hat dies nun jedenfalls dann bejaht, wenn nur Berufsrichter beteiligt sind. Beim BFH ist dies der Fall. Voraussetzung sei zudem eine gesicherte technische Schaltung, bei der sich alle Richter gleichberechtigt und gegebenenfalls auch gleichzeitig in die Beratungen einbringen können. Auch müssten alle beteiligten Richterinnen und Richter mit diesem Verfahren einverstanden sein.

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