Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Berliner Kammergerichts gegen einen Islamisten aus dem Umfeld des Attentäters Anis Amri wegen Vorbereitung eines Anschlags bestätigt. Die Prüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Mann war zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. (Az. 3 StR 306/20)
Ein Freund von ihm soll 2016 aus Frankreich nach Deutschland gekommen sein, wo er in Kontakt mit Amri, dem späteren Attentäter vom Breitscheidplatz, gestanden haben soll. Dieser Freund soll auch selbst einen Anschlag an einem öffentlichen Ort geplant und den Angeklagten in seine Pläne eingeweiht haben.
Der Angeklagte lagerte den Sprengstoff, der für den Anschlag gedacht war, in seiner Wohnung in Berlin. Der Plan wurde nach einer Polizeikontrolle aber abgebrochen. Im Januar 2020 wurde er wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Vorbereitung eines Explosionsverbrechens verurteilt. Gegen das Urteil legte er beim BGH Revision ein, die nun verworfen wurde.