Chiles Parlament hat für die Legalisierung von Sterbehilfe gestimmt. Die Abgeordneten verabschiedeten am Dienstag einen Gesetzentwurf, der todkranken Erwachsene das Recht gibt, auf Sterbehilfe zurückzugreifen. Voraussetzung ist eine unheilbare und weit fortgeschrittene Erkrankung, die nicht mehr medizinisch behandelt werden kann. Der Patient muss zudem noch bei Bewusstsein und bei vollem Verstand sein oder den Sterbewunsch in einer Patientenverfügung festgehalten haben.
Der Gesetzentwurf war schon vor sieben Jahren von Abgeordneten der Mitte-Links-Opposition ins Parlament eingebracht worden. Nach der Zustimmung der Abgeordnetenkammer muss er nun in den Senat.
Das katholisch geprägte Chile ist damit erst das zweite Land in Süd- und Zentralamerika, das Sterbehilfe legalisiert. Bisher ist Sterbehilfe nur in Kolumbien legal. In Mexiko dürfen Ärzte lediglich lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung einstellen. Über eine ähnliche Regelung wird derzeit in Uruguay diskutiert.