Wegen der Corona-Krise bleiben in diesem Jahr die sonst üblichen Rentenerhörungen aus. Das Bundeskabinett billigte nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums am Dienstag eine Verordnung, mit der die bereits angekündigte Nullrunde bei den Altersbezügen im Westen umgesetzt wird. Die Ost-Renten steigen zum 1. Juli minimal um 0,72 Prozent – aber auch nur wegen der schrittweisen Anpassung an das Westniveau.
Wegen der rückläufigen Lohnentwicklung in der Pandemie müssten die Altersbezüge eigentlich sogar sinken, was durch die Rentengarantie aber verhindert wird. Grundlage für die Rentenanpassung ist in Deutschland in erster Linie die Lohnentwicklung im vorangegangenen Jahr. In den westlichen Bundesländern gingen die Löhne dem Arbeitsministerium zufolge um 2,34 Prozent zurück.
Die gesetzliche verankerte Rentengarantie verhindert jedoch Rentenkürzungen in Jahren, in denen nach der Lohnentwicklung eigentlich Kürzungen anstünden. Allerdings werden in den Folgejahren etwaige Rentenerhöhungen solange halbiert werden, bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist.
In den ostdeutschen Bundesländern wird derweil die Angleichung der Renten an das Westniveau fortgeführt. Nach der Anpassung zum 1. Juli erreichen die dortigen Bezüge laut Ministerium 97,9 Prozent des Wertes im Westen.