CSU und Freie Wähler bringen Lobbyregister für Bayern auf den Weg

Bayerischer Landtag - Bild: Pixelteufel/CC BY 2.0
Bayerischer Landtag - Bild: Pixelteufel/CC BY 2.0

Die von Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit der Maskenaffäre besonders stark betroffene CSU hat sich mit ihrem Koalitionspartner Freie Wähler in Bayern auf ein Lobbyregistergesetz geeinigt. Dieses gehe durch einen für alle Abgeordneten vorgesehenen exekutiven und legislativen Fußabdruck „weit“ über das hinaus, was der Bund beschlossen habe, erklärten die Koalitionsfraktionen am Dienstag in München.

Das geplante Lobbyregistergesetz sieht für organisierte Lobbyisten, die eine Interessenvertretung gegenüber dem Landtag oder der Staatsregierung ausüben, eine Registrierungspflicht vor. Ausnahmen davon gelten für Kirchen und Gewerkschaften sowie für Privatpersonen, die ausschließlich persönliche Interessen an Abgeordnete herantragen.

Der Landtag und die bayerische Landesregierung wollen sich außerdem einen eigenen Verhaltenskodex geben, der für jede Interessenvertretung Voraussetzung werden soll. Bevor sich jemand in das bayerische Lobbyregister eintragen könne, müsse dieser Kodex anerkannt werden. Wer gegen das Lobbyregistergesetz verstößt, muss nach den bayerischen Plänen mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Auslöser für das neue Gesetz, das am 5. Mai in den Landtag eingebracht werden soll, waren Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München im Zusammenhang mit Maskengeschäften. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen der inzwischen aus seiner Partei ausgetretene langjährige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein und der langjährige CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe beschloss die CSU, ihren Mandatsträgern strengere Regeln zu geben.

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