Lebendige Traditionen als Weltkulturerbe: Die Bundesrepublik hat der UN-Kulturorganisation Unesco den modernen Tanz in Deutschland als immaterielles Kulturerbe der Menschheit vorgeschlagen. Außerdem nominierte sie gemeinsam mit Lettland, Österreich, Polen, Spanien und Tschechien das Handwerk der Flößerei für die internationale Liste des Kulturerbes, wie die Deutsche Unesco-Kommission in Bonn am Dienstag bekanntgab. Über die Anträge werde voraussichtlich Ende 2022 entschieden.
„In den beiden Nominierungen zeigt sich die ganze Vielfalt des immateriellen Kulturerbes“, erklärte Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen Unesco-Kommission. Der moderne Tanz stehe für den kreativen Aufbruch der „Goldenen Zwanziger“ und sei bis heute eng mit dem „Kampf um Emanzipation und für eine offene, demokratische Gesellschaft“ verbunden. Er umfasst die zu Beginn des 20. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum entstandenen Stile des Rhythmus- und Ausdruckstanzes.
Bei der Flößerei handelt es sich um den Transport von Holz auf dem Wasserweg. Seine Blütezeit erlebte das Handwerk laut der Deutschen Unesco-Kommission zwischen dem Mittelalter und der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Zum Teil hätten die Flöße Ausmaße von bis zu 600 Meter Länge und 50 Meter Breite angenommen. „Geflößt“ werden könne auf nahezu allen Gewässern, auf kleinen Bächen ebenso wie auf großen Flüssen.
„Ohne die Versorgung mit Floßholz wäre die Entwicklung vieler europäischer Städte nicht denkbar gewesen“, erklärte Böhmer. Die Flößerei spiegele die Wirtschaftsgeschichte Europas wider. Heute erhielten Flößervereine das traditionelle Handwerk auf Flößerfesten und Floßfahrten am Leben.
Das immaterielle Unesco-Kulturerbe umfasst lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik und Handwerkstechniken. Dazu gehören beispielsweise die Saunakultur in Finnland und der Reggae aus Jamaika. Ein Ausschuss der Organisation entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in eine von drei internationalen Listen.