DIW-Präsident Fratzscher für mehr „Freiheiten“ bei Ladenöffnungszeiten

Michael Fratzscher - Bild: DIW Berlin / B. Dietl
Michael Fratzscher - Bild: DIW Berlin / B. Dietl

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, fordert ein Konzept zur Stärkung von Innenstädten, das auch eine Lockerung der Ladenöffnungszeiten vorsieht. Um Innenstädte und den stationären Einzelhandel attraktiver zu machen, seien eine steuerliche Entlastung und „mehr Freiheiten“ bei den Ladenöffnungszeiten „wichtige Elemente“, sagte Fratzscher dem „Handelsblatt“ vom Mittwoch. 

Von Einkaufsgutscheinen, wie sie von den Grünen und dem Handelsverband HDE gefordert werden, hält Fratzscher dagegen wenig. „Einkaufsgutscheine würden sicherlich dem stationären Einzelhandel kurzfristig helfen, etwas Boden gegenüber dem Onlinehandel gut zu machen“, sagte der DIW-Chef der Zeitung. „Allerdings ist dies eine teure Option, denn viele Menschen werden eh wieder einen Teil ihres Konsums hin zum stationären Einzelhandel verlagern.“

Ähnlich äußerte sich der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest. Konsumgutscheine seien „nicht der richtige Weg“, sagte er dem „Handelsblatt“. „Wir haben wegen der Pandemie in großem Umfang zurückgestaute Kaufkraft, insofern wird es an Nachfrage auch nach Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen nicht fehlen.“ Dasselbe gelte für den Einzelhandel. Gutscheine würden „in großem Maß einfach Geld ersetzen, das die Konsumenten ohnehin ausgeben“, sagte Fuest. Außerdem käme einiges an Bürokratie dazu. „Das ist überflüssig.“

Die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katharina Dröge, sprach sich für „Kauf-vor-Ort-Gutscheine“ aus, sofern die Verbraucherinnen und Verbraucher „sehr zögerlich“ seien. Der Gutschein solle ein Jahr gültig sein und nur im stationären Einzelhandel, der Gastronomie, Kulturbranche oder für lokale Dienstleistungen verwendet werden dürfen, sagte Dröge dem „Handelsblatt“. Damit die Gutscheine vor allem Menschen mit geringen und mittleren Einkommen zugutekommen, wollen die Grünen die Geldleistung auf das zu versteuernde Einkommen anrechnen.

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