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Dreyer stellt Verhältnismäßigkeit des Infektionsschutzgesetzes in Frage

Dreyer stellt Verhältnismäßigkeit des Infektionsschutzgesetzes in Frage

Malu Dreyer - Bild: Staatskanzlei RLP

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) dringt auf Nachbesserungen beim geplanten neuen Infektionsschutzgesetz. Es gebe „Fragen bezüglich der Rechtsfolgen und auch der Verhältnismäßigkeit“, sagte Dreyer den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf bleibe auch „in einigen Punkten hinter der Beschlusslage der Notbremse zurück“. 

Die Diskussion um eine Veränderung des Infektionsschutzgesetzes dürfe aber „nicht davon ablenken, dass wir jetzt handeln müssen“, erklärte Dreyer. „Ich appelliere an alle, sich an die Notbremse zu halten und ich bitte die Bevölkerung, die Schutzmaßnahmen einzuhalten.“

Das Bundeskabinett hatte am Dienstag den Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt. Dieses sieht erstmals eine bundeseinheitliche Notbremse vor, die ab einem Inzidenzwert von 100 greifen soll. Die Notbremse umfasst unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre und die Schließung der meisten Geschäfte. 

Der Gesetzentwurf soll am Freitag erstmals im Bundestag beraten werden, und dort ebenso wie im Bundesrat kommende Woche beschlossen werden. Die Bundesregierung stuft das Gesetz aber als nicht zustimmungspflichtig in der Länderkammer ein.

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