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FDP verweist bei Klage gegen Corona-Notbremse auf Studien und Widersprüche

FDP verweist bei Klage gegen Corona-Notbremse auf Studien und Widersprüche

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Im Streit um die Corona-Notbremse will die FDP mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die Ausgangssperre und die Kontaktbeschränkungen auf eine haushaltsfremde Person zu Fall bringen. „Die von Union und SPD beschlossenen nächtlichen Ausgangssperren und pauschalen Kontaktbeschränkungen sind ungeeignete Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung“, sagte der stellvertretende FDP-Fraktionschef  Stephan Thomae der Zeitung „Augsburger Allgemeine“ (Dienstagausgabe). Beide Maßnahmen seien wirkungslos und widersprüchlich.

„Die vorliegenden wissenschaftlichen Studien belegen, dass nächtliche Ausgangssperren so gut wie nichts zur Eindämmung der Pandemie beitragen“, sagte der FDP-Rechtsexperte vor der am Dienstag geplanten Vorstellung der Klageschrift seiner Fraktion. Es sei nicht gefährlich, sich nachts draußen aufzuhalten, sondern es sei gefährlich, sich drinnen zu treffen, fügte er hinzu.

Die FDP-Fraktion wehre sich auch gegen widersprüchliche Besuchsregelungen. „Die Kontaktbeschränkungen auf eine Kontaktperson sind ungeeignet“, sagte Thomae. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung dürfe zwar ein Kind oder Enkelkind allein seine beiden Eltern oder Großeltern besuchen; die Eltern oder Großeltern dürften aber nicht gemeinsam das Kind oder Enkelkind besuchen, egal ob sie bereits geimpft seien oder nicht, kritisierte der FDP Politiker eine fehlende Logik hinter der Einschränkung.

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