Vor dem Auslaufen des Insolvenzschutzes für Unternehmen mehren sich die Forderungen nach einer Verlängerung der Maßnahme. „Da bei den Bundeshilfen für einige Unternehmen weiterhin Auszahlungsprobleme bestehen, wäre eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht konsequent“, sagte der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) dem „Handelsblatt“. Eine Verlängerung würde vor allem den Unternehmen zugutekommen, die zwischen November 2020 und Februar 2021 Corona-Hilfen beantragt, aber „noch kein Geld erhalten“ hätten.
Die Insolvenzantragspflicht ist in Deutschland derzeit ausgesetzt, dieses Moratorium läuft aber Ende April aus. Die Aussetzung war beschlossen worden, um Schuldnern zu helfen, die einen Anspruch auf staatliche Hilfen aus den Corona-Programmen hatten, aber noch kein Geld ausgezahlt bekamen. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte dazu kürzlich, eine Verlängerung der Regelung sei „momentan“ nicht geplant. Es liefen aber noch Gespräche dazu.
Auch die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) plädierte für eine längere Aussetzung der Antragspflicht. „Bundeslockdown verhängen und gleichzeitig die geschlossenen Unternehmen von der Insolvenz-Klippe stoßen, geht nicht zusammen“, sagte sie der Zeitung. Die Regierung müsse eine „tragbare Lösung für gebeutelte Unternehmen finden“.
Der Vorsitzende des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), Christoph Niering, sagte dazu dem „Handelsblatt“, wenn weitere Finanzhilfen gewährt werden, dann sei es sinnvoll, auch die Antragspflichten auszusetzen, solange das Geld noch nicht geflossen sei. Dabei müssten jedoch der Kreis der Begünstigten und der Umfang der neuen Finanzhilfen „klar definiert“ werden.
Ohne einen verlängerten Insolvenzschutz rechnet Niering indes mit einem „spürbaren Anstieg“ der Unternehmensinsolvenzen. „Das ist dann auch ein Teil der von vielen geforderten Rückkehr zur Normalität“, sagte er. Wichtig sei, dass die staatlichen Hilfen nicht plötzlich eingestellt würden, sondern der Fokus auch darauf gerichtet werde, Veränderungsprozesse über die vorhanden Sanierungsinstrumente des Insolvenzverfahrens zu begleiten.