Ungeachtet hoher Corona-Infektionszahlen plant die französische Regierung eine deutliche Lockerung der Auflagen. Ab Mitte Mai soll erstmals seit gut einem halben Jahr die Außengastronomie wieder öffnen, wie Regierungssprecher Gabriel Attal am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung mit Präsident Emmanuel Macron in Paris mitteilte. Bereits ab dem kommenden Montag können viele Schüler wieder zum Unterricht gehen.
Nach den Worten Attals sollen „bestimmte Terrassen“ von Restaurants, Cafés und Bars Mitte Mai wieder öffnen. Das gleiche gelte für Kultureinrichtungen. Am 3. Mai soll zudem die Zehn-Kilometer-Grenze fallen, innerhalb derer sich die Bürger tagsüber rund um ihre Wohnung bewegen können.
Ein Regierungsmitglied hatte zuvor der Nachrichtenagentur AFP gesagt, auch die landesweite nächtliche Ausgangssperre zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr morgens könnte im Mai gelockert werden sowie Geschäfte wieder aufmachen. Frankreich ist seit Anfang April landesweit im Lockdown.
Voraussetzung für die Lockerungen ist nach den Angaben aus Regierungskreisen, dass die Zahl der täglichen Neuinfektionen auf rund 20.000 sinkt. Derzeit liegt sie nach Regierungsangaben im Schnitt bei rund 33.000 – am Dienstagabend wurden laut der nationalen Gesundheitsbehörde sogar mehr als 43.000 Fälle gemeldet.
Gesundheitsminister Olivier Véran hatte vor der Kabinettssitzung von einer „unsicheren“ Lage gesprochen. „Der Rückgang ist noch nicht schnell genug“, sagte er zu den Infektionszahlen. Auch der Druck auf die Krankenhäuser ist in Frankreich weiterhin massiv. Auf den Intensivstationen werden mittlerweile fast 6000 Corona-Patienten behandelt, gut tausend mehr als auf dem Höhepunkt der zweiten Corona-Welle im November.
Aus Sorge um die Ausbreitung von Corona-Mutanten verschärft Frankreich die Einreiseregeln für einige Nicht-EU-Staaten: Auch Einreisende aus Indien müssen sich nach dem Kabinettsbeschluss verpflichtend für zehn Tage isolieren. Die gleiche Maßnahme hatte die Regierung bereits für Brasilien, Chile, Argentinien und Südafrika angekündigt. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von 1500 Euro.