Freie Wähler bereiten Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz vor – Blume übt Kritik

Markus Blume - Bild: CSU
Markus Blume - Bild: CSU

Die Freien Wähler bereiten eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vor. Im Fokus solle die geplante nächtliche Ausgangsbeschränkung stehen, sagte der Freie-Wähler-Bundesvorsitzende und bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger am Donnerstag im Bayerischen Rundfunk. Damit zettelt Aiwanger in Bayern einen Koalitionskrach mit der CSU an – deren Generalsekretär Markus Blume griff Aiwanger an.

Der Freie-Wähler-Chef kritisierte die geplanten Kompetenzerweiterungen für den Bund. „Wir haben Jahrzehnte lang vom Föderalismus geschwärmt, und nun geben wir ohne Not die Kompetenzen an den Bund ab.“

Aiwanger hatte bereits in der Vergangenheit in der Corona-Politik immer wieder andere Positionen als Ministerpräsident Markus Söder vertreten – ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die von der CSU mitgetragene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes würde der Auseinandersetzung eine neue Dimension geben.

CSU-Generalsekretär Blume warf den Freien Wählern vor, diese hätten „den Ernst der Lage nicht erkannt“. „Fakt ist: Die Klagen eines Herrn Aiwanger gegen die Notbremse beeindrucken das Virus nicht“, erklärte er. Die Menschen bräuchten jetzt verlässliche Lösungen und keinen Flickenteppich.

Aiwanger sagte im Bayerischen Rundfunk, er wolle zunächst abwarten, was genau beschlossen werde. „Man kann erst klagen, wenn man weiß, gegen was man klagt.“ Nächtliche Ausgangsbeschränkungen als Maßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus schloss er nicht grundsätzlich aus, er lehnt sie aber als pauschale Maßnahme ab.

Es könne im Einzelfall sinnvoll sein, etwa wenn ein Landkreis hohe Zahlen habe und junge Leute „mit der Polizei Katz und Maus spielen und nachts Partys feiern“, sagte Aiwanger. „Aber nicht im Mai um 21.00 Uhr, wenn die Sonne noch scheint – da bleibt doch niemand zu Hause, da gibt es Proteste.“

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