In einem Prozess um das Kirchenasyl für einen Flüchtling ist in Bayern ein Mönch freigesprochen worden. Das Amtsgericht Kitzingen entschied am Montag, der Benediktinerbruder haben zwar „rechtswidrig“ Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt begangen. Das Gericht verwies aber auf die im Grundgesetz verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Die glaubhafte Berufung des Angeklagten auf das im Artikel vier Absatz eins festgeschriebene Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit stelle einen Entscheidungsgrund dar, „der eine Bestrafung in diesem Einzelfall ausschließt“, erklärte das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Bruder der Abtei Münsterschwarzach eine Geldstrafe von insgesamt 2400 Euro gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die östlich von Würzburg gelegene Benediktinerabtei, die sich seit Jahren für Flüchtlinge einsetzt, hatte im vergangenen Sommer einen abgelehnten Asylbewerber aufgenommen. Der im Gazastreifen geborene Flüchtling war zuerst in Rumänien registriert worden und hätte laut dem Dublin-Verfahren dorthin zurückkehren müssen. Der Flüchtling befindet sich nach Gerichtsangaben derzeit nicht mehr in der Abtei, sondern lebt in einer Flüchtlingsunterkunft und durchläuft ein reguläres Asylverfahren.