Die Bundesregierung will die Überprüfung von Menschen verschärfen, die Waffen besitzen dürfen oder dies anstreben. Ein Entwurf aus dem Bundesinnenministerium, der am Dienstag vom Kabinett verschiedet wurde, sieht vor, dass die Waffenbehörden bei jeder Zuverlässigkeitsprüfung die örtliche Polizeidienststelle, das Bundespolizeipräsidium und das Zollkriminalamt einbeziehen müssen. Vorgesehen sind auch Abfragen bei den Gesundheitsbehörden im Hinblick auf die körperliche und psychische Eignung der Waffenbesitzer.
Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Eignung könnten zum Entzug der Waffenerlaubnis führen, betonte das Bundesinnenministerium. Wenn die angefragten Behörden nachträglich von „relevanten Tatsachen“ über einen Waffenbesitzer erfahren sollten, müssten sie die Waffenbehörde „unverzüglich“ informieren.
„Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten und psychisch Kranken“, erklärte Innenminister Horst Seehofer (CSU) dazu. „Wir sorgen dafür, dass die für diese Entscheidung zuständigen Behörden besser zusammenarbeiten.“ So werde sichergestellt, „dass alle Waffenbesitzer in Deutschland zuverlässig sind und unser Land wieder ein Stück sicherer wird.“
Bereits jetzt wird bei der Zuverlässigkeitsprüfung abgefragt, ob die fragliche Person vorbestraft oder durch extremistische Aktivitäten aufgefallen ist. Hintergrund der nun beschlossenen Verschärfung ist laut Innenministerium ist der rassistische Anschlag von Hanau im Februar 2020. Der mutmaßlich psychisch kranke Täter besaß legal mehrere Waffen.