KBV-Chef sieht Impfstart bei Hausärzten nach Astrazeneca-Beschluss nicht gefährdet

Impfung - Bild: StudioRomantic via Twenty20
Impfung - Bild: StudioRomantic via Twenty20

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sieht den Impfstart bei den Hausärzten in der kommenden Woche durch den teilweisen Astrazeneca-Impfstopp nicht gefährdet. Der Impfstart in den Arztpraxen werde zunächst nur mit dem Impfstoff von Biontech und nicht mit Astrazeneca beginnen, sagte Gassen der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). Der Astrazeneca-Impfstoff werde „nun vorwiegend in den Impfzentren zum Einsatz kommen“. 

In den Praxen werde „eher Biontech und bald auch Johnson & Johnson eingesetzt werden“, sagte Gassen der Zeitung. Er forderte für die Arztpraxen künftig einen höheren Biontech-Anteil bei der Verteilung der Impfstoffe. „Wenn wir in den Arztpraxen ab sofort in steigenden Mengen impfen wollen, brauchen die niedergelassenen Ärzte vor allem Biontech.“

Trotz der Astrazeneca-Entscheidung hält der KBV-Chef das Versprechen der Bundesregierung, bis zum Ende des Sommers jedem Bundesbürger ein Impfangebot zu machen, noch für einhaltbar. „Wenn die Impfzentren ihre Zahl von wöchentlich 2,2 Millionen Impfungen erreichen, die Arztpraxen jetzt starten und die Betriebsärzte helfen, dann glaube ich, dass wir das als gemeinschaftliche Anstrengung noch hinbekommen“, sagte Gassen. 

KVB-Vizechef Stephan Hofmeister riet gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland niedergelassenen Ärzte von der Verabreichung des Astrazeneca-Impfstoffs an unter 60-Jährige ab, obwohl das nach den geänderten Empfehlungen unter bestimmten Bedingungen möglich ist. „Der Zeitbedarf für eine Beratung und intensive Aufklärung jüngerer Patienten steht einer schnellen Impfkampagne diametral entgegen“, Hofmeister. 

Natürlich stehe es aber jedem Arzt frei, Astrazeneca auch bei unter 60-Jährigen zu verwenden. Er müsse sich aber darüber im Klaren sein, dass es dann auch erhöhte Anforderungen gebe, was die Aufklärungs- und Beratungspflichten angehe. „Es reicht nicht zu sagen, der Patient habe es gewollt.“ 

In einem gewissen Umfang könne Astrazeneca auch in den Praxen verimpft werden, sagte Hofmeister den Blättern. „Aber es darf auf keinen Fall so sein, dass wir quasi gezwungen werden, einen Ladenhüter an den Mann zu bringen.“

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