Die Einigung zum europäischen Klimagesetz steht und schreibt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 rechtlich bindend fest. Ab dann dürfen in der EU nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden, als anderweitig kompensiert werden. Wichtigster Zwischenschritt ist das CO2-Reduktionsziel für 2030. Auch für 2040 soll noch ein Ziel formuliert werden. Die Einigung im Überblick:
CO2-REDUKTION BIS 2030
Bislang strebte die EU an, bis 2030 mindestens 40 Prozent weniger CO2 auszustoßen als noch 1990. Momentan stößt die EU rund 25 Prozent weniger CO2 aus als im Referenzjahr. Das 2030-Ziel wurde nun in zähen Verhandlungen zwischen EU-Parlament und Rat der Mitgliedstaaten auf mindestens 55 Prozent erhöht. Die Einigung muss noch in beiden Institutionen bestätigt werden. Dies soll in den nächsten Wochen geschehen.
ANRECHNUNG VON CO2-SPEICHERN
Die Mitgliedstaaten setzten in den Verhandlungen mit dem EU-Parlament durch, dass die Einsparung von CO2 durch natürliche Speicher – vor allem neue Wälder – auf das 55-Prozent-Ziel angerechnet werden kann. Das Parlament, das ohnehin ein höheres Reduktionsziel gefordert hatte, war gegen diese Rechenmethode und forderte ein reines Reduktionsziel.
Die Abgeordneten setzten dafür durch, dass maximal die Kompensierung von 225 Millionen Tonnen etwa durch Aufforsten angerechnet werden kann. Das reine Reduktionsziel kann damit laut Parlament nicht niedriger als 52,8 Prozent liegen. Die Kommission soll dennoch nach geeigneten Maßnahmen suchen, um die natürliche Speicherung von CO2 deutlich zu erhöhen.
NÄCHSTE ETAPPE
Für 2040 soll bis Mitte 2024 ein weiteres Zwischenziel festgelegt werden. Die Kommission wird beauftragt, zu diesem Zweck ein Konzept für ein „Treibhausgas-Budget“ zu erarbeiten: eine Art Aufstellung, die im Detail aufzeigen soll, was noch zu tun bleibt, um die Klimaneutralität 2050 zu erreichen. Hier sollen natürliche Speicherung und reine Emissions-Reduktion dann klar getrennt werden.
GEMEINSCHAFTLICHES ZIEL
Das Parlament hatte gefordert, dass sich jedes einzelne EU-Land verpflichtet, das Reduktionsziel bis 2030 zu erreichen. Länder wie Bulgarien und Tschechien hatten allerdings klar gemacht, dass sie eine Verringerung des Ausstoßes um 55 Prozent auf nationaler Ebene für nicht machbar halten. Deshalb blieb es am Ende dabei, dass die EU das Ziel „gemeinschaftlich“ erreichen soll. Einige EU-Länder werden daher mehr einsparen müssen als andere.
KLIMABEIRAT
Das Klimagesetz sieht die Einrichtung eines Europäischen Klimarates vor. Das Gremium wird sich aus 15 Experten zusammensetzen, die jeweils ein Mandat für vier Jahre haben. Der Klimarat soll wissenschaftliche Beratung leisten und dabei insbesondere prüfen, ob getroffene Maßnahmen im Einklang mit dem Klimagesetz und den internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens stehen.
INTERNATIONALER VERGLEICH
China, das rund ein Viertel der weltweiten CO2-Emissionen verursacht, will bis 2060 klimaneutral sein. Bislang ist wenig darüber bekannt, wie dies gelingen soll. Die Emissionen steigen bislang noch. Bis 2030 will Peking hier den Höhepunkt erreicht haben.
Die USA, zweitgrößter CO2-Produzent, wollen bis 2050 klimaneutral sein. Die Fixierung eines neuen Zwischenziels steht noch aus. Bislang gibt es lediglich die Zielsetzung, bis 2025 mindestens ein Viertel weniger als in 2005 auszustoßen. In jedem Fall ist der CO2-Ausstoß pro Kopf in den USA bedeutend höher als in Europa.
Insgesamt sind die verschiedenen nationalen Ziele häufig schwer zu vergleichen. Russland etwa strebt bis 2030 eine Reduktion um 30 Prozent im Vergleich zu 1990 an, Japan um 26 Prozent aber im Vergleich zu 2013. Großbritannien will bis 2035 mindestens 78 Prozent weniger ausstoßen. Indien gibt seine bisherigen Reduktionsziele im Verhältnis zur Wirtschaftskraft an.