Geteiltes Echo auf Klöckners Vorschlag für strengere EU-Vorgaben für Ei-Produkte

Eier - Bild: lelia_milaya via Twenty20
Eier - Bild: lelia_milaya via Twenty20

Der Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) für verpflichtende EU-Vorgaben für die Haltungskennzeichnung von verarbeiteten Eiern ist auf ein geteiltes Echo gestoßen. Bei der Videokonferenz der EU-Agrarminister am Montag gab es viel Lob für die Initiative Klöckners, etwa aus Österreich und Dänemark. Die Vertreter einiger EU-Staaten machten aber auch Bedenken geltend. Ungarn lehnte den Vorschlag ab.

Anders als bei rohen Eiern können Verbraucherinnen und Verbraucher bei Backwaren, Mayonnaise oder Frischei-Nudeln meist nicht erkennen, wie die Legehennen gehalten wurden. Klöckner hatte ihren EU-Kollegen vorgeschlagen, dass auch bei Ei in verarbeiteten Lebensmitteln die Haltungskennzeichnung verpflichtend werden soll. Dies solle für „mehr Transparenz beim Einkauf sorgen“, erklärte sie.

Dänemark habe ohnehin den Ausstieg aus der Käfighaltung beschlossen, sagte der dänische Landwirtschaftsminister Rasmus Prehn. Eine EU-weite Kennzeichnungspflicht auch für verarbeitete Lebensmittel sei daher ganz im Sinne seines Landes. „Das ist es, was die Verbraucher wollen“, sagte auch Belgiens Minister David Clarinval.

Griechenlands Giannis Oikonomou warnte hingegen vor Folgen für die Lebensmittelsicherheit: „Wir müssen sicherstellen, dass die Produktion von Lebensmitteln hier nicht erschwert wird“. Er forderte insbesondere eine eingehende Folgenabschätzung der EU-Kommission, bevor diese einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag unterbreite.

Frankreichs Landwirtschaftsminister Julien Denormandie betonte, dass für importierte Lebensmittel dieselben Vorgaben gelten müssten wie für Produkte aus der EU. „Wenn wir hier keine vollständige Harmonisierung haben, dann kann dieser Ansatz nur freiwillig bleiben“, sagte der Franzose.

Der ungarische Staatssekretär Zsolt Feldman lehnte eine verpflichtende Kennzeichnung grundsätzlich ab. Daraus würde sich für einige ein „ungerechter Vorteil“ ergeben. Im Übrigen wirke sich die Haltungsmethode ja nicht auf Qualität und Sicherheit der Lebensmittel aus.

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