Lockerungen für Corona-Geimpfte rücken näher

Impfpass
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Wer vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist, kann schon bald auf Lockerungen hoffen. Die Bundesregierung drückt bei der Umsetzung entsprechender Pläne aufs Tempo. Schon in der kommenden Woche könnte eine Verordnung beschlossen werden, wonach Geimpfte und auch von der Erkrankung Genesene von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ausgenommen werden sollen. Ein Überblick über die Pläne:

WARUM SOLL ES LOCKERUNGEN FÜR GEIMPFTE GEBEN?

Geimpfte und Genesene sollen schlicht Grundrechte zurückbekommen, die durch die Corona-Schutzmaßnahmen eingeschränkt werden. „Es handelt sich insofern nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe“, heißt es in einem Verordnungsentwurf des Bundesjustizministeriums, der AFP vorliegt. Solche Ausnahmen stellten „die verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahmen in ihren verbleibenden Anwendungsbereichen sicher“.

WER GILT ALS GEIMPFT?

Geimpft ist der geplanten Verordnung zufolge „eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist“. Der vollständige Impfschutz besteht 14 Tage nach der letzten Impfung – bei drei der vier zugelassenen Impfstoffe sind zwei Impfungen notwendig. Wer eine Coronavirus-Infektion hinter sich hat, braucht entsprechend einen Genesenennachweis. Die vorherige Infektion muss durch einen PCR-Test nachgewiesen werden, der mindestens 28 Tage sowie höchstens sechs Monate zurückliegt.

WELCHE ERLEICHTERUNGEN SIND GEPLANT?

Für Geimpfte und Genesene sollen Ausnahmen bei Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gelten. So gelten der geplanten Verordnung zufolge die Begrenzungen für private Zusammenkünfte nicht, wenn daran „ausschließlich geimpfte Personen und genesene Personen teilnehmen“. Auch Ausgangsbeschränkungen sollen für diese Gruppe nicht mehr gelten.

Darüber hinaus ist geplant, dass Geimpfte und Genesene insgesamt auf das Virus getesteten Menschen gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass sie etwa bei strengen Corona-Regeln beim Einkaufen oder beim Friseurbesuch keinen negativen Test vorlegen müssen.

WERDEN ALLE REGELN FÜR GEIMPFTE AUFGEHOBEN?

Nein, Maskenpflicht oder Abstandsregeln sollen grundsätzlich weiter gelten. Diese Vorgaben ließen sich „kaum sinnvoll kontrollieren, wenn es dafür auf den Impf- oder Teststatus der Betroffenen ankäme“, heißt es in dem Verordnungsentwurf.

WIE SIEHT DER ZEITPLAN AUS?

Die Abstimmung zwischen den Ressorts der Bundesregierung soll nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert bereits bis Montag abgeschlossen sein. Schon am Freitag könnte sich der Bundesrat auf seiner nächsten Sitzung damit befassen. Die Regierung gehe das „mit großem Druck und großem zeitlichen Ehrgeiz“ an, sagte Seibert.

GIBT ES BEREITS ERLEICHTERUNGEN FÜR GEIMPFTE?

Einige Bundesländer preschten bereits vor. Unter anderem hatten Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz Geimpfte mit negativ getesteten Menschen gleichgestellt, anderen Bundesländer planen kurzfristig ähnliche Regelungen. Eine bundesweit geltende Verordnung, wie sie geplant ist, würde einen Flickenteppich in den Ländern verhindern.

WELCHE PLÄNE GIBT ES FÜR REISEN?

Auf europäischer Ebene ist die Einführung eines EU-Impfzertifikats geplant. Das EU-Parlament gab am Donnerstag grünes Licht für abschließende Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten – Ziel ist es, dass das Dokument rechtzeitig vor der Sommer-Tourismussaion kommt. Das Parlament fordert, dass für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete bei Grenzübertritten keine Quarantäne- oder Testpflichten mehr gelten dürfen. Die EU-Staaten wollen sich dies aber nicht vorschreiben lassen.

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