Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Türkei wegen Inhaftierung Ahmet Altans

EGMR - Bild: SteveAllenPhoto via Twenty20
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Inhaftierung des prominenten Schriftstellers und Journalisten Ahmet Altan scharf verurteilt. „Es gibt keine Beweise dafür, dass das Handeln des Antragstellers zu einem Plan zum Umsturz“ der türkischen Regierung gehört habe, erklärten die Richter am Dienstag in Straßburg. Die Türkei müsse dem im Gefängnis sitzenden Altan 16.000 Euro Entschädigung zahlen.

Im Fall Altan werde die Europäische Menschenrechtskonvention mit Blick auf die Meinungsfreiheit und das „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ verletzt, erklärten die Straßburger Richter. Zudem habe Altan keinen Zugang zu Prozessunterlagen erhalten, womit es keine kurzfristige Gerichtsentscheidung über die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung habe geben können.

Die Türkei wirft dem prominenten Intellektuellen Altan die Unterstützung des Putschversuchs im Jahr 2016 vor. Der heute 71-Jährige hatte für mehrere türkische Zeitungen und TV-Sender gearbeitet und mehrere kritische Artikel über die Regierung und Präsident Recep Tayyip Erdogan geschrieben. 

Altan war kurz nach dem Putsch festgenommen und 2018 wegen Umsturzversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt worden, kurz darauf aber vom Obersten Berufungsgericht der Türkei freigesprochen worden. Nach einem neuen Gerichtsverfahren wurde er im November 2019 wegen „Unterstützung einer Terrorgruppe“ zu zehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. 

An den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wandte Altan sich 2017, nachdem ein türkisches Gericht seine Beschwerde gegen seine Haft zurückgewiesen hatte. Eine Verwicklung in den Putschversuch hatte er stets zurückgewiesen, die Anschuldigungen nannte er „grotesk“.

In einer weiteren Entscheidung verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag die türkische Regierung auch wegen der Inhaftierung von Murat Aksoy, einem regierungskritischen Journalisten, der mehrere Wochen nach dem Putschversuch vom Juli 2016 festgenommen worden war. „Es gibt keine plausiblen Gründe, um Herrn Aksoy eines strafrechtlichen Vergehens zu verdächtigen“, erklärte das Gericht.

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