Noch immer große Lohnunterschiede zwischen Ost und West

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30 Jahre nach der deutschen Einheit verdienen Arbeitnehmer in Ostdeutschland im Schnitt noch immer knapp sechs Euro weniger pro Stunde als Arbeitnehmer im Westen. Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) berichten, lag der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn für ostdeutsche Beschäftigte im vergangenen Jahr bei 20,28 Euro, während westdeutsche Beschäftigte im Schnitt auf 26,26 Euro kamen. Die Zeitungen berufen sich auf Zahlen des Statistischen Bundesamts, die von der Linken-Bundestagsfraktion ausgewertet wurden.

Am höchsten war der durchschnittliche Stundenlohn den Zeitungen zufolge in Hamburg mit 28,68 Euro, am geringsten fiel er in Mecklenburg-Vorpommern aus, wo im Mittel 19,45 Euro bezahlt wurden. Eingerechnet in die Statistik sind Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Gewinnbeteiligungen.

Unterschiede gab es den Zeitungen zufolge auch bei den Arbeitszeiten: Während die durchschnittliche Wochenarbeitszeit im vergangenen Jahr in Westdeutschland bei 34,2 Stunden lag, waren es in Ostdeutschland mit 35,7 genau eineinhalb Stunden mehr. Die längste durchschnittliche Wochenarbeitszeit bundesweit hatten demnach Beschäftigte in Sachsen-Anhalt mit 36,2 Stunden. Auf die kürzeste Wochenarbeitszeit kamen Arbeitnehmer in Baden-Württemberg mit durchschnittlich 33,8 Stunden.

Besser als der Westen steht der Osten indes bei der Gender-Pay-Gap da. Während männliche Beschäftigte im vergangenen Jahr in den westdeutschen Ländern im Schnitt pro Stunde 5,38 Euro brutto mehr verdienten als Frauen, betrug der Abstand im Osten lediglich 94 Cent.

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch kritisierte in den Funke-Zeitungen, dass sich Leistung im Osten weniger lohne als im Westen. „Länger arbeiten und weniger verdienen, ist auch im vierten Jahrzehnt nach der deutschen Einheit Alltag in den neuen Ländern. Das frustriert die Menschen, weil es gegen das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit verstößt.“ Bartsch forderte mehr Tarifbindung, stärkere Gewerkschaften und einen Mindestlohn „von mindestens zwölf Euro“.

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