Österreichische Organisation NOYB verklagt Google wegen Tracking-ID auf Handys

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Die österreichische Organisation NOYB des Datenschutzaktivisten Max Schrems hat Klage in Frankreich gegen den Google-Konzern eingereicht. Dabei geht es um den Tracking-Code AAID, der auf Smartphones mit dem Betriebssystem Android installiert ist und zwar „illegal“ ohne die Zustimmung der Nutzer, wie die Organisation erklärte. Eingereicht wurde die Klage bei Frankreichs Datenschutzbehörde CNIL.

Der Code ermögliche es Google sowie allen Apps auf dem Telefon, Nutzer zu verfolgen und ihr Online-Verhalten zu analysieren, beklagte NOYB (None Of Your Business). Google erstelle die ID „ohne das Wissen oder die Zustimmung“ der Nutzer. Diese funktioniere wie ein Nummernschild und erlaube es, das Handy eindeutig zu identifizieren. So könnten Konsumpräferenzen analysiert und personalisierte Werbung geschaltet werden.

Nutzerinnen und Nutzer hätten außerdem keine Möglichkeit, den Code wieder zu löschen, erklärte NOYB. Er könne zwar zurückgesetzt werden, dann jedoch werde eine neue ID generiert. 

Die Organisation beruft sich auf die Datenschutz-Grundverordnung der EU: Diese verbiete eine solche Anwendung ohne das explizite Einverständnis der Betroffenen. Der Organisation zufolge ist der Tracking-Code auf nahezu allen der 306 Millionen aktiven Android-Telefonen in der EU installiert. 

Im November war NOYB in Deutschland und Spanien gegen einen ähnlich funktionierenden Code von Apple, den IDFA, vorgegangen. Auch hier liege keine Zustimmung durch die Nutzer vor, beklagte die Organisation.

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