Pflicht zum Testangebot in Firmen in Berlin bleibt bestehen

Schnelltest
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Arbeitgeber in Berlin sind weiterhin dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten zweimal pro Woche einen kostenlosen Corona-Test anzubieten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit den Eilantrag eines privaten Unternehmens zurück, wie es am Freitag mitteilte. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. (Az. VG 14 L 157/21)

Das Gericht argumentierte, es handle sich bei den Tests „nicht um eine arbeitsschutzrechtliche, sondern um eine infektionsschutzrechtliche Maßnahme“. Das Angebot sei „eine notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus“.

Den damit verbundenen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung stufte das Gericht als verhältnismäßig ein. Auch der finanzielle Aufwand sei „vor dem Hintergrund des mit der Maßnahme bezweckten Schutzes von Leben und Gesundheit als zumutbar zu bewerten“.

Beschäftigte in deutschen Unternehmen haben seit 20. April das Recht auf regelmäßige kostenlose Corona-Tests im Betrieb. Dazu trat eine Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Kraft. Sie sieht die Tests in Betrieben für alle vor, die nicht im Homeoffice arbeiten. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.

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