Portugal reicht als erstes EU-Land Ausgabenplan für Corona-Fonds ein

Ursula von der Leyen - Bild: European Union, 2020
Ursula von der Leyen - Bild: European Union, 2020

Portugal hat als erstes Land seinen Ausgabenplan für den milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU eingereicht. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte den Schritt am Donnerstag als „Beginn einer neuen Phase“ im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Portugal stehen aus dem Hilfsfonds bis zu 13,9 Milliarden Euro an Zuschüssen aus der EU-Kasse zu. Das Land hat derzeit den EU-Vorsitz inne.

Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten im vergangenen Jahr einen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Hilfsfonds auf den Weg gebracht. Kern ist die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität. Sie ist mit insgesamt 672,5 Milliarden Euro ausgestattet, von denen 312,5 Milliarden als Zuschüsse und 360 Milliarden als Kredite fließen sollen.

Deutschland soll dabei rund 25,6 Milliarden Euro an Zuschüssen bekommen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Mittwochnachmittag bei einer Diskussionsveranstaltung der Europäischen Volkspartei (EVP) gesagt, Deutschland sei „auf den letzten Metern“, um seinen nationalen Plan mit der EU-Kommission abzustimmen.

Alle Mitgliedstaaten sind aufgefordert, bis Ende April ihre Ausgabenpläne bei der Kommission offiziell einzureichen. Sie müssen dabei eine Reihe von Vorgaben aus Brüssel beachten. Mindestens 37 Prozent der Ausgaben müssen zum Erreichen der EU-Klimaziele beitragen und mindestens 20 Prozent die Digitalisierung fördern. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten mit den Mitteln die jährlichen Empfehlungen Brüssels für wirtschaftliche Reformen umsetzen.

„Unser Ziel bleibt es, alle Pläne bis zum Sommer anzunehmen“, erklärte von der Leyen. Sie verwies aber auch darauf, dass noch nicht alle Mitgliedstaaten einen Beschluss ratifiziert haben, der es der Kommission ermöglicht, für die Finanzierung des Aufbauplans im großen Stil Schulden aufzunehmen.

Deutschland dürfte hier in Kürze den Weg freimachen, nachdem das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch einen Eilantrag gegen das Ratifizierungsgesetz abgelehnt hatte. Damit kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das im Parlament bereits verabschiedete Gesetz unterzeichnen.

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