In Deutschland sind die Regelungen für eine bundesweite Corona-Notbremse in Kraft getreten. Die Bestimmungen des neuen Infektionsschutzgeseztes greifen seit Samstag um Mitternacht. Die Bremse wird in Gebieten gezogen, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz die Grenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner übersteigt. Besteht diese an drei aufeinanderfolgenden Tagen, treten am übernächsten Tag die Maßnahmen in Kraft, zu denen Kontaktbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22.00 und 05.00 Uhr zählen.
In der Öffentlichkeit oder in Privaträumen dürfen sich die Angehörigen eines Haushaltes nur mit einem weiteren Menschen treffen. Erlaubt sind zudem Zusammenkünfte von Ehe- oder Lebenspartnern – oder wenn ein Sorgerecht wahrgenommen wird.
Läden des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte oder Drogerien bleiben wie bisher unabhängig von der Inzidenz geöffnet – alle anderen werden aber einer 100er-Inzidenz im betroffenen Landkreis geschlossen. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 ist jedoch Shoppen mit Terminbuchung möglich. Unabhängig von der Inzidenz kann bestellte Ware im Geschäft abgeholt werden.
An den Schulen ist ab einer Inzidenz von 100 Wechselunterricht vorgeschrieben. Ab einem Wert von 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt.
Besonders umstritten ist die nächtliche Ausgangssperre. Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits Klagen gegen das Gesetz anhängig.
Mit der Neuregelung hat der Bund erstmals in der Corona-Pandemie Zuständigkeiten an sich gezogen, die bislang bei den Ländern lagen. Die Bundesländer dürfen die Notbremse des Bundes nicht lockern, aber die Regeln weiter verschärfen.
Am Freitag hatte die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 164 gelegen.