Reinhardt warnt vor zu starker Einbindung der Ärzte bei Sterbehilfe

Symbolbild: Sterben
Symbolbild: Sterben

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hat vor einer zu zentralen Rolle für die Ärztinnen und Ärzte in Verbindung mit der geplanten Neuregelung der Sterbehilfe gewarnt. „Ich habe Sorge, dass die Politik die Ärztinnen und Ärzte per Gesetz zu sehr in die Suizidassistenz einbinden könnte“, sagte Reinhardt dem Magazin „Spiegel“. Für sie müsse jedoch ihr ärztlicher Auftrag im Vordergrund stehen.

„Als Ärzte sind wir dem Leben verpflichtet“, betonte Reinhardt. Auch bräuchten Patientinnen und Patienten absolute Verlässlichkeit, dass es ihrem Arzt darum gehe, Leiden zu lindern. In „besonderen Ausnahmefällen“ habe er zwar Verständnis dafür, „wenn Kollegen schwerstkranken Patienten helfen, die etwa unter einer Tumorerkrankung so sehr leiden, dass sie darum bitten, unerträgliche Qualen um ein paar Monate zu verkürzen“, sagte Reinhardt. Doch „die Einbindung in die organisierte Suizidhilfe“ lehne er entschieden ab.

Der Bundestag diskutiert derzeit über eine Neuregelung der Vorgaben für die Suizidassistenz. Einige Abgeordnete schlagen vor, dass Ärztinnen und Ärzte Sterbewilligen künftig unter bestimmten Voraussetzungen ein todbringendes Medikament verschreiben dürfen.

Auch auf dem Deutschen Ärztetag Anfang Mai soll das Thema beraten werden. Dabei geht es um eine Änderung des Berufsrechts. In einigen Landesärztekammern verbietet es die Berufsordnung Medizinerinnen und Medizinern, bei einer Selbsttötung zu helfen.

Reinhardt empfiehlt hier einen milderen Ansatz. „Wir sollten die Musterberufsordnung ändern, das ergibt sich aus meiner Sicht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2020“, sagte er dem „Spiegel“. Das zuständige Berufsordnungsgremium schlage vor, den Verbotssatz zu streichen. Darüber solle nun eine offene Debatte geführt werden.

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