Schäuble nennt Optionen zu Stärkung der Corona-Kompetenzen des Bundes

Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble - Bild: Achim Melde/Bundestag
Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble - Bild: Achim Melde/Bundestag

Zur Stärkung der Kompetenzen des Bundes in der Pandemie-Bekämpfung gibt es nach Angaben von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) unterschiedliche mögliche Vorgehensweisen des Parlaments. Die eine Option sei, dass der Bundestag in den beiden nächsten Sitzungswochen ein Gesetz verabschiede, das den Bund ermächtige, bundeseinheitliche Regelungen für Corona-Maßnahmen zu erlassen, erläuterte Schäuble am Donnerstagabend im „heute-journal“ des ZDF. 

Die zweite Option ist nach seinen Angaben die Verabschiedung eines Bundesgesetzes, mit dem der Bundestag selbst „bestimmte Regeln für die Länder“ verbindlich vorschreibt.

Für die erste Option der Ermächtigung des Bundes ist laut Schäuble die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Die verbindliche Vorgabe von Regeln per Bundesgesetz hingegen müsse hingegen nicht von der Länderkammer genehmigt werden.

Schäuble betonte, der Bundestag könne als Gesetzgeber helfen: „Wenn die Ministerpräsidenten nach jeder Ministerpräsidentenkonferenz dann hinterher doch wieder irgendwie unterschiedlich wirken und das auch beklagen, vor jeder Ministerpräsidentenkonferenz auch appellieren, sie sollen es alle einheitlich machen, dann können wir als Gesetzgeber ihnen dabei doch ein ganzes Stück weit helfen.“

Die Diskussion darüber, ob mehr Entscheidungskompetenzen in der Corona-Politik von der Länder- auf die Bundesebene verlagert werden sollen, hat in den vergangenen Wochen an Fahrt gewonnen. 

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte Ende März in der ARD-Sendung „Anne Will“ gesagt, die Länder müssten bei der Pandemie-Bekämpfung „nachlegen“. Sie kritisierte Lockerungsschritte und stellte zugleich in den Raum, dass der Bund über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes selbst die Initiative ergreifen könnte. 

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